Ebay-Käufer weigert sich zu zahlen

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celtic9
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Ebay-Käufer weigert sich zu zahlen

Beitrag von celtic9 » 08.05.2016, 11:45

Liebe Forums-Mitglieder,

ein etwas text-lastigeres Anliegen:

über Ebay habe ich eine 35mm Filmkamera an eine Person aus Kanada verkauft. Da er einen finanziellen Engpass hatte war ich bereit, ihm mehr Zeit zur Bezahlung des Artikels zu lassen. Inzwischen sind die 32 Tage, innerhalb welcher ich auf Ebay einen "Fall" gegen ihn eröffnen könnte, verstrichen. Nach extensivem Email-Austausch, in denen er nach weiteren Details zur Kamera fragte - wohlgemerkt NACHDEM er die Kamera bereits kaufte - weigert er sich nun, die Kamera zu bezahlen. Aus folgenden Gründen:

1) Er hätte nicht gewusst, dass es sich bei der Kamera um ein ehemaliges Verleih-Modell handelt. … nachweislich wies ich ihn darauf in einer sehr frühen Mail hin, worauf die Konversation fortgesetzt wurde. Folglich musste er sich dessen bewusst sein.

2) Im Laufe der Konversation - aber ebenfalls NACH Kauf - wurde festgestellt, dass weder ich noch der Vorbesitzer der Kamera diese auch benutzte. Für ihn ein Grund, den Kauf abzusagen. Allerdings wurde weder in der Anzeige erwähnt, dass ich mit ihr gefilmt hätte. Außerdem ist dies kein Indikator dafür, dass die Kamera funktioniert oder eben nicht funktioniert.

3) In der Anzeige wurde erwähnt, dass die Kamera von einem Arri-zertifizierten Techniker überprüft und geserviced wurde. Dem ist tatsächlich so, allerdings habe ich dafür keinen Beleg bzw. Kontakt-Daten. Dieses Fehlen einer Bestätigung führt er als Abbruchs-Grund an. Dies wurde ebenfalls erst NACH Kauf besprochen. Desweiteren kann ein solcher Test durch einen Techniker jederzeit wiederholt werden. Vor Absenden der Kamera könnte ich zum Beispiel einen solchen Test erneut machen lassen, wodurch ich dann einen Beleg hätte und auch dieses Argument - aus meiner Sicht - unzulässig ist. Er hingegen führ sich aufgrund des fehlenden Beleges hinter's Licht geführt. Dass ich einen solchen Beleg jedoch auch mitliefere, wurde in der Anzeige nie erwähnt.

Mir scheint, dass dem Käufer im Laufe der Konversation die Mehrkosten bewusst wurden und er Gründe sucht, um den Kauf wieder abzubrechen. Dem würde ich jedoch nur ungern klein beigeben, da ich nun bereits mehrere Wochen auf das Geld warte (wozu ich auch bereit war) und aus zeitlichen Gründen nicht erneut einen weiteren Käufer für die Kamera suchen will.

Wie seht ihr die Chancen, wenn ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten würde?

Für eure Hilfe dankt,
celtic9



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 11.08.2016, 21:46

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