Sehr geehrte Juristen,
Man muss ja bekanntlich Einnahmen aus Youtube Monetarisierung/Patreon Spenden genau so wie jedes andere Einkommen dem Finanzamt melden und gegebenenfalls ein Gewerbe Anmelden.
Nehmen wir nun einmal an eine Person erstellt "Lehrvideos" auf Youtube, wie zum Beispiel der Betreiber des Channels "Woodworking Masterclass" (https://www.youtube.com/user/woodmasterclass). Übt diese Person dann die Tischlerei, also ein reglementiertes Gewerbe, auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung mit Gewinnabsicht aus und unterliegt somit den gleichen Sicherheitsvorschriften/Befähigungsanforderungen wie der Betreiber eines normalen Tischlergewerbes (Meisterbrief)? Oder besteht die gwerbliche Tätigkeit in diesem Fall in der Vermittlung von Wissen, da ja im Endeffekt keine Möbel verkauft bzw. an Endkunden weitergegeben werden und es sich somit um eine Freiberufliche Tätigkeit handelt?
PS: Sorry für den kaputten Satzbau, aber es ist schon spät
Youtube Videos als Reglementiertes Gewerbe
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