Ich habe eine Beschwerde mit Fotodokumetation (öffentlich zugänglich, auf der Strasse)für eine Beschwerde gemacht.Das dann zuhanden an meinen Vertragspartner geschickt.Dieser hat sich nun mit meinen Mail bei seinen Vertragsparter beschwert. Nun bekomme ich ein Mail von einer Rechtanwaltskanzlei wo mir vorgeworfen wird das die Fotoaufnahmen welche ich gemacht habe Geschäftsschädigend sind.
Ich habe meine Beschwerde im Betreff Zu Handen der Geschäftsleitung (meinen Vertragspartner) und im Einleitungstext explizit den Namen des angesprochenen Geschäftsführers angegeben, an meinen Vertagspartner geschickt sollte meine Beschwerde nicht gegenüber dritten anonymisieren?
Beschwerde weitergabe an Dritte nicht anonymisiert
Sie haben also sozusagen die Beschwerde in die breite Öffentlichkeit gestreut, um Dampf abzulassen.
Frage wird sein, ob ein wirklicher Schaden z.B. in puncto wirtschaftlicher Ruf schuldhaft eingetreten ist und ob ein Gewinnentgang nachweisbar ist.
Ist das Vertragsverhältnnachredeis so dermaßen zerrüttet, dass keine Gesprächs- bzw. Schreibbasis mehr da ist?
Frage wird sein, ob ein wirklicher Schaden z.B. in puncto wirtschaftlicher Ruf schuldhaft eingetreten ist und ob ein Gewinnentgang nachweisbar ist.
Ist das Vertragsverhältnnachredeis so dermaßen zerrüttet, dass keine Gesprächs- bzw. Schreibbasis mehr da ist?
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