107 TKG im universitären Kontext

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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MS1990
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107 TKG im universitären Kontext

Beitrag von MS1990 » 15.12.2015, 19:31

§107 TKG verbietet ja auch privaten nicht-kommerziellen Sendern das Senden von Mails an über 50 Personen.

Kann ein Student A der Einladungen zur Teilnahme an einer Umfrage versendet, diese Regelung umgehen, indem er den konkreten Inhalt der Mail regelmäßig ändert?

Oder ist es der "Grund des Sendens" also das Teilnehmen das interessant ist?

Schöne Grüße



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 16.12.2015, 10:34

Das Ändern des Inhalts oder der Überschrift der Nachricht erfüllt dennoch den Tatbestand, es geht hier um die generelle Beschaffenheit der Nachricht (= Einladung zu einer Umfrage). Schutzzweck = Spam. Kommt also eine Nachricht vom selben Absender in diesen nach § 107 TKG verpönten Intervallen, greift die Schutznorm. Interpretieren kann man in § 107 TKG viel, gemäß § 6 ABGB ist die Norm grundsätzlich teleologisch zu interpretieren.

MfG
lexlegis

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