Urheberrecht an Literatur
Verfasst: 15.12.2015, 19:29
A plant einen Internetauftritt um Interessensgruppe Y über X zu informieren.
Zuallererst wird das alles rein privat und unkommerziell sein, vielleicht wird daraus (in Zukunft) aber einmal Gewinn gezogen.
Das Wissen über die Inhalte hat A aus:
1. Büchern die er gekauft hat
2. Büchern die ihm von der Universität/Fachhochschule über Studierendenzugänge zur Verfügung gestellt wurden
3. Bereits vorhandenen Blogs mit ähnlichen Themen
4. Besuchten Seminaren
5. Generell aus seiner Ausbildung und persönlichem Interesse.
Darf er die Infos die er dort gelernt/erfahren hat, in eigenen Worten und neuer Form auf seiner Infoseite präsentieren? Es wird wie gesagt nichts kopiert, nur erfahrenes Wissen wird in neuer Form aufbereitet und auch (wenn welche da sind) mit eigenen neuen Ideen verknüpft.
Ist der Faktor kommerziell/nicht kommerziell bedeutsam, solange die gennanten Bedingungen eingehalten werden?
Zusatz:
Wenn die Bibliotheken auf die A Zugriff hat ihm auch als Alumni einen Zugriff aber nur aus privatem Interesse gestatten, ist dann der Hergang, dass er
1. Aus Interesse Literatur studiert
2. dadurch natürlich etwas lernt
3. diese damit privat gelernten Inhalte auf seiner Seite verwendet?
Spielt hier die Kommerzialität/Nicht-Kommerzialität eine Rolle?
Schöne Grüße
Zuallererst wird das alles rein privat und unkommerziell sein, vielleicht wird daraus (in Zukunft) aber einmal Gewinn gezogen.
Das Wissen über die Inhalte hat A aus:
1. Büchern die er gekauft hat
2. Büchern die ihm von der Universität/Fachhochschule über Studierendenzugänge zur Verfügung gestellt wurden
3. Bereits vorhandenen Blogs mit ähnlichen Themen
4. Besuchten Seminaren
5. Generell aus seiner Ausbildung und persönlichem Interesse.
Darf er die Infos die er dort gelernt/erfahren hat, in eigenen Worten und neuer Form auf seiner Infoseite präsentieren? Es wird wie gesagt nichts kopiert, nur erfahrenes Wissen wird in neuer Form aufbereitet und auch (wenn welche da sind) mit eigenen neuen Ideen verknüpft.
Ist der Faktor kommerziell/nicht kommerziell bedeutsam, solange die gennanten Bedingungen eingehalten werden?
Zusatz:
Wenn die Bibliotheken auf die A Zugriff hat ihm auch als Alumni einen Zugriff aber nur aus privatem Interesse gestatten, ist dann der Hergang, dass er
1. Aus Interesse Literatur studiert
2. dadurch natürlich etwas lernt
3. diese damit privat gelernten Inhalte auf seiner Seite verwendet?
Spielt hier die Kommerzialität/Nicht-Kommerzialität eine Rolle?
Schöne Grüße