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Reverse Engineering

Verfasst: 26.11.2015, 17:00
von StrictLine
Im Allgemeinen stellt sich die Frage, wie weit begeht man eine Rechtsverletzung, wenn man mit einem bestimmten Programm (z.B. Dependency Walker / ILSpy vom Microsoft) die Methodenliste (ohne Inhalt) eines DLLs (Dynamically Linked Library / Assembly) abruft.

Dieses DLL oder EXE ist Bestandteil einer bestimmten Software (fremd, also keine eigene Entwicklung). Bei diesem Verfahren, soweit ich weiß, wird der Software-Komponent nicht dekompiliert.

Kann dieses Verfahren rechtlich unterbindet werden durch Lizenzvereinbarung?

Verfasst: 14.08.2016, 04:56
von Hank
Sie scheinen sich bei Computern bestens auszukennen...

Computerprogramme sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, d.h. die Verwertungs-, Verbreitungs-, Zurverfügungstellungsrechte usw. sind beim Urheber, d.h. fast jede Verwendung des Werkes ist Bewilligungspflichtig.

Für das Handeln und Hantieren mit Umgehungsprogrammen gibt es im UrHG sogar strafrechtsrechtliche Bestimmungen.