Datenbankwerke - Internetseiten offline speichern

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Soll die Leermedienvergütung ausgeweitet werden und soll mehr für private Zwecke erlaubt sein?

Umfrage endete am 22.11.2015, 21:38

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studi
Beiträge: 2
Registriert: 23.10.2015, 22:14

Datenbankwerke - Internetseiten offline speichern

Beitrag von studi » 23.10.2015, 22:38

Hallo liebe Forumteilnehmer,

ich habe eine spezielle Frage zum Thema Datenbankwerke und was erlaubt ist.

Es gibt ein Programm, mit dem man Seiten und nachfolgend verlinkte, als HTML-Datei mit referenzierten Files und Bildern, lokal auf die Festplatte speichern kann. Das Programm kann das automatisch und erstellt eine vollständige Kopie. Wenn nun aber der Inhalt vom Server dynamisch generiert wird, erfolgt dennoch die Speicherung als HTML. Die Verknüpfungen werden entsprechend lokal angepasst.

Streng genommen wird beim Betrachten auch eine temporäre lokale Kopie erzeugt. Man könnte alle Seiten auch manuell ansehen und die Dateien selbst downloaden. Es wird alles gespeichert, was dem Benutzer normal auch zur Verfügung gestellt wird.

Aber ist das nun für private Zwecke erlaubt, zum Beispiel wenn man eine Offline-Kopie eines Portals zur Archivierung haben möchte, wenn man irgendwo ohne Internetzugang mit dem Notebook sitzt und lesen möchte? Was würde ansonsten unter Datenbankwerke fallen? Obliegt es dem Portalbetreiber, zum Beispiel durch Traffic-Limitierung oder durch CaptChas, den Benutzer davon abzuhalten?

Im Gegensatz dazu kann man von Videos- und Musikdateien, für sich persönlich und für nicht-kommerzielle Zwecke, Kopien anfertigen. Das gilt jedoch nicht für Zeitschriften, Musiknoten und Software. Die Begründung, dass Filme weniger erschwinglich wären, als Bücher ist fadenscheinig. Eine BlueRay kostet an die 20 Euro, ein Buch kann unter Umständen sogar 100 Euro aufwärts kosten. Es wäre besser, bei der Leermedienvergütung, Software-Unternehmen und Verlagen, beziehungsweise Autoren, einen Anteil zu geben, anstelle eines Verbots. Ich vermute, dass die Lobby der Autoren und Software-Unternehmen einfach besser ist.

Mir scheint, dass unsere Politiker am liebsten wieder alles reglementieren möchten. Aber dadurch gibt es auch nicht mehr Sicherheit, wenn die Freiheit beschränkt wird.



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 14.08.2016, 05:34

Wichtig ist immer, dass man nicht in die Verwertungsrechte des Urhebers eingreift und unbewilligt etwas öffentlich zugänglich macht oder gar verkauft.

Es gibt begünstigte Zwecke für Bildung, Lehre und Forschung wo eine freie Werknutzung möglich ist. Für private Zwecke kann an sich immer eine Kopie gemacht werden - wenn die Datenbank veröffentlicht ist, also keine Umgehungssoftware notwendig ist.

Und: Musiknoten oder Bücher darf man nicht kopieren, aber sehr wohl abschreiben.

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