Ich plane anlässlich einer bald neu erscheinenden Grafik-Programmier Schnittstelle einen entsprechenden Blog aufzustellen.
Dieser Blog soll dazu dienen, interessierte Leser (Zielgruppe andere Informatiker) einerseits in die Verwendung eben dieser Schnittstelle einzuführen. Das Ganze wird in Form von "Tutorials" durchgeführt, ähnlich http://nehe.gamedev.net/tutorial/lessons_21__25/25009/.
Zusätzlich sollen allgemeine News, etwa neu erschienene Versionen, Verwendung in bekannten Projekten etc. kommentiert und behandelt werden.
Nun stellt sich für mich jedoch die Frage ob hier die "kleine" oder "große" Offenlegungspflicht greift (siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... #Impressum).
Einerseits verfolge ich hier keine kommerziellen Ziele. Der Blog soll lediglich dem eigenen Wissensaufbau, sowie dessen Weitergabe dienen. Dies würde meiner Meinung nach eher für die "kleine" Offenlegungspflicht stehen. Natürlich ist ein gewisser Reputationsaufbau als Grafik-SW-Entwickler sehr wohl auch Ziel des Blogs.
Weiters würde ich den Blog als Privatperson betreiben wollen.
Andererseits können durchaus andere Informatiker von dem zusammengetragenen Wissen profitieren und (gute Inhalte vorausgesetzt) in der Art wie sie entwickeln beeinflusst werden.
Die große Offenlegungspflicht wäre für mich ein Grund diesen Blog nicht umzusetzen, da ich meine private Adresse nicht im Internet publizieren will.
Name und Ort wäre ich jedoch durchaus bereit anzugeben.
Vielen Dank für das Durchlesen und eventuelle Beantworten dieses langen Posts .
Offenlegung Programmierblog - "groß" oder "kl
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