Plagiatfelgen über Internet gekauft.

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
sliver
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2015, 15:08

Plagiatfelgen über Internet gekauft.

Beitrag von sliver » 05.04.2015, 15:17

Hallo Liebe Forumskollegen,


ich habe ein Problem mit einem Kauf welchen ich über willhaben getätigt habe.

Es geht um Audi Felgen, welche im Inserat deutlich als Audi Felgen beschrieben wurden und nicht als Nachbau bzw. Plagiat.

Habe mir diese Felgen gekauft ( persönliche Abholung ) und musste nun bei einem Felgenspezialisten festellen lassen, dass es keine originalen Felgen sind ( die Teilenummer auf der Rückseite fehlt ).

Desweiteren haben mindestens 2 Felgen Schläge ( Unwucht ), welche man mit freiem Auge nicht sieht, sondern erst merkt wenn Sie am Auto montiert sind ( Lenkrad vibriert, etc. ).

Habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und er möchte sie nicht mehr zurücknehmen, sondern meinte ich soll sie einfach selbst weiterverkaufen.

Auf Privatverkauf bzw. Gewährleistungsausschluss wurde bei der Anzeige nicht hingewiesen.

Nun wäre meine Frage - kann ich hier rechtlich etwas machen?


Wünsche allen Frohe Ostern und bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.04.2015, 21:25

Guten Tag!

Wenn der Verkäufer nicht zu Einsicht kommt müssen Sie den Rechtsweg bestreiten.

Wurde die gesetzliche Gewährleistung nichts ausdrücklich ausgeschlossen (§ 929 zweiter Fall ABGB), dann haben Sie diese gegenüber dem Verkäufer auch noch; der Hinweis auf Privatverkauf genügt hierfür nicht.

Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die von ihm verkaufte Sache dem Vertrag entspricht und auch wie im Inserat beschrieben beschaffen ist. Der primäre Rechtsbehelf der Gewährleistung besteht in der Verbesserung oder dem Austausch der Sache (§ 932 Abs 2 ABGB). Bei einer Speziessache (nur einmal im Eigentum des Verkäufers) wird der Verkäufer keine Möglichkeit haben einem Austausch nachzukommen. Die Tatsache, dass es sich nur um ein Plagiat und nicht um ein Originalteil handelt könnte eventuell als geringfügiger Mangel gewertet werden und den Vertrag aufrecht erhalten, jedoch eine Preisminderung zur Folge haben. Da Sie aber aufgrund eines weiteren Mangels der Sache wirklich Komplikationen beim Bedienen des Fahrzeuges haben, wodurch die Felgen für sie ungeeignet und unbrauchbar geworden sind, sind Sie, sofern dieser Mangel nicht vom Verkäufer ordentlich saniert werden kann, zur Wandlung des Vertrages berechtigt (§ 932 Abs 4 ABGB).

Eine andere Möglichkeit wäre es den Vertrag wegen Irrtums nach § 871 ABGB anzufechten.

Offenbar hat der Verkäufer (sofern man ihm nicht Arglist unterstellt und nachweisen kann) ein Nachbauteil, das er für ein Originalteil gehalten hat als solches zum Verkauf angeboten (=ein durch den Verkäufer veranlasster Erklärungsirrtum).

Der Irrtum muss wesentlich und beachtlich sein.

Der Irrtum ist beachtlich, wenn es sich um die Hauptsache oder um eine wesentliche Beschaffenheit derselben handelt oder auf etwas, worauf die Absicht des Käufers vorzüglich gerichtet war.

Er ist beachtlich, wenn Sie bei Kenntnis der wahren Sachlage (Plagiat und kein Original) den Vertrag nicht geschlossen hätten, wovon auszugehen ist.

Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums verjährt nach 3 Jahren.

Die Gewährleistung kann 2 Jahre ab Kenntnis des Mangels geltend gemacht werden. Nach den ersten 6 Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr.

Mit freundlichen Grüßen

lexlegis

sliver
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2015, 15:08

Plagiatfelgen

Beitrag von sliver » 06.04.2015, 10:30

Hallo lexlegis,


Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

Dann bleibt mir hier wohl nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu bestreiten.

Wenn die Felgen als Plagiat beschrieben worden wären bzw. Ich Kenntniss davon gehabt hätte, hätte ich die Felgen sicher nicht gekauft.

Werde mich sobald wie möglich bei einem Rechtsanwalt melden.


LG

Sliver

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 06.05.2015, 11:15

Ist dieses Plagiat überhaupt im Handel legal erhältlich ? Normalerweise begeht man ja schon alleine dadurch eine Straftat, Plagiate in Umlauf zu bringen ... Zumindest durfte ein Bekannter 2000 Euro + Unterlassungserklärung berappen und unterzeichnen für eine falsche Gucci Tasche die er via ebay verkaufen wollte ...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste