Urheberrechtsverletzung b. hochladen von Video a. Facebook?

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dj_the_one
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Urheberrechtsverletzung b. hochladen von Video a. Facebook?

Beitrag von dj_the_one » 19.12.2014, 03:17

Hallo liebe Profis

Ich habe aus langeweile mir eine Facebookseite erstellt. Darauf habe ich Videos hochgeladen welche ich meißtens aus sogenannten Fail etc Compilations ausgeschnitten habe (meißtens ist das Logo des Uploaders zu sehen) . Es sind aber auch eine normale Videos drauf bsp ein Zigarrettentrick. Um herauszufinden wie schnell man Erfolg haben kann habe ich einige der Videos finanziell beworben per Facebook. Nun ist es so dass es einen enormen Zuwachs an Views und Likes ernte. Das blöde ist dass ich ebenso einen kurzen Clip(9 sekunden) mit tanzenden Dinosauriern beworben habe welches mit einem bekannten RapSong untermalt wurde. Innerhalb von 2 Tage hatte das Video bereits über 30 tausend Aufrufe. Ich hab mich davon verleiten lassen da bsp die viele Vines (ein wenige Sekunden Clip) auch mit bekannten Musik Titel untermalt wurden.

Nun mache ich mir große Sorgen da ich ja offentlich mehrheitlich Urheberrecht verletzt habe. Wie sollte ich nun vorgehen? Würde es reichen wenn ich in der Beschreibung den Interpreten und Titel hinzufüge oder sollte ich es komplett runternehmen oder gar die ganze Seite gar offline nehmen? Wie machen es die anderen "Millionen" klick Seiten, die nehmen ja auch offensichtlich Videos von Youtube und laden Sie hoch, bzw der ganze Vine Boom. Die können doch nicht wirlich für jedes der tausenden von Videos die Erlaubnis einholen?

Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und erbitte um rasche Hilfe, das raubt mir den Schlaf da das komplette Löschen einer Seite 14 Tage dauert.


Vielen Dank



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 20.12.2014, 22:04

Also um die Urheberrechtsverletzung bezüglich der Compilations, die ein Zusammenschnitt aus mehreren Videos ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Uploader, die dieses Material ungefragt verwenden sind selbst keine Unschuldslämmer, zudem genießt nicht jede Schaffung automatisch ein Urheberrecht. In Österreich tun dies nur Werke im Sinne des § 1 UrhG.

Für die Verfolgung der Rechte der Künstler sind Verwertungsgesellschaften (AKM, GEMA) zuständig. Diese haben die Aufgabe diese Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.

Youtube haftet als Hosting-Provider für den Inhalt seiner Videos, wenn es trotz Meldung nichts unternimmt. Das Selbe gilt für FB. Wer den Inhalt bloß teilt verweist in diesem Sinn nur auf einen Link, der zu einer weiteren Seite führt, die mit diesen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang steht. Streamingseiten argumentieren ständig damit, dass sie keine Videos direkt anbieten, sondern nur die Links dazu, die man auch über Google und andere Suchmaschinen finden könnte, also müsst man auch Google verbieten, da es den Zugriff auf solche Seiten ebenso ermöglicht.

Problematischer wird es eben, wenn Sie, wie Sie schildern, ein Video selbst bei Youtube oder FB hochladen, denn dann tragen Sie nämlich zu 100% die Verantwortung.

Zur Beruhigung, Urheberrechtsverletzungen sind in Österreich nicht „anzeigbar“. Die kleinen Künstler, wie Zigarettentrick-Künstler, werden Sie nicht verklagen und selbst wenn, dann ohne Erfolg, zumal bekannte überall zugängliche Zaubertricks kein Urheberrecht genießen können, da es schon zig Tausend davon gibt. Nach dem prima facie Beweis, müsste der Verletzte beweisen, dass es ein einzigartiger Trick war. Der von ihm kreiert wurde. Doch spätestens durch den Upload auf Youtube gibt er freiwillig den Trick preis. Wer ein Buch schreibt und es auf einer öffentlichen Plattform hochladet, muss damit rechnen, dass es verwendet wird. Wenn also zum Beispiel eine Band selbst ihre Werke hochladet, kann in dieser Handlung kein Schutzinteresse mehr an der Unterbindung einer Verbreitung erkannt werden. Geschützt werden also nur Künstler deren Werk OHNE Ihre Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

Wenn Sie also ein Video hochladen und das ohne Zustimmung mit Musik eines urheberechtlich geschützten Werks unterlegen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Die AKM kümmert sich in Österreich um die Verfolgung dieser Rechte.

Wenn Sie bloß ein Video auf FB teilen, das mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist, unterstützen Sie zwar die Sache, sind aber meines Erachtens nicht der direkt „Verletzende“.

Summa summarum ist zu sagen: Machen Sie sich keinen Kopf, wegen so etwas. Löschen Sie die direkt hochgeladenen Videos und das war es. Aber auch wenn Sie untätig bleiben, haben Sie meines Erachtens nicht viel zu befürchten. Eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung könnte jedoch Folgen haben.

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