Ebay, verwirrende Beschreibung, falsch gelieferter Artikel?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
oli
Beiträge: 50
Registriert: 12.02.2014, 12:29

Ebay, verwirrende Beschreibung, falsch gelieferter Artikel?

Beitrag von oli » 29.09.2014, 20:15

Hallo

Ich habe über das Portal Ebay ein Smartphone ersteigert (Artikelstandort Deutschland, versendet nach Österreich). Leider entspricht es vom Typ her nicht meinen Erwartungen.

Das war das Angebot:
http://www.ebay.de/itm/HTC-one-Mini-2-M ... 7675.l2557


Ich suchte im Ebay ein HTC M8, das Topmodell von HTC derzeit und habe mit "HTC M8" eben dieses Handy gefunden und mitgeboten.

Ich war, da in der ersten Zeile M8 stand, eben der Meinung, dass ich auch ein HTC M8 bekomme. Für die restlichte Typenbeschreibung glaubte ich, dass diese einfach noch dazu gehört: z.B. das Wort mini oder 2. Als ich heute das Handy bekam und auspackte, bemerkte ich schon von der Größe her, dass das nicht das Handy sein kann, da ich mir im Geschäft mal so ein HTC M8 angesehen habe.
Nun habe ich mich etwas schlau gemacht und gesehen, dass auf der Rückseite das von mir gewünschte HTC M8 zwei Kameras hat, der Verkäufer bei seinem Foto das verkaufte Handy abgebildet hat, dort aber nur eine Kamera zu sehen war. Daran hätte ich schon vor dem Kauf den Beschreibungsirrtum erkennen können, wusste aber damals noch nicht um die Besonderheit, dass das M8 eben zwei Kameras hat und nicht dem abgebildeten entsprichach.

In seiner Beschreibung unten schreibt er in den paar Zeilen zwar vom Mini 2, dem kleineren Modell, aber oben in der Hauptüberschrift, und die ist ja für den Suchvorgang im Ebay maßgeblich, steht deutlich M8. Ich war unten in der Annahme, dass er sich halt die ganze Wurst der Typenbezeichnung schenkt.
Ein bekannter von mir meinte vor dem Kauf mal, dass ich eben unbedingt auf das "M8" achten soll.

Hier ein Bild vom "richtigen M8" mit den zwei Kameras:

http://i-cdn.phonearena.com/images/arti ... hoto-1.jpg

Ich habe das Handy heute bekommen, habe mich mit dem Verkäufer noch nicht in Verbindung gesetzt.

Meine Fragen an euch:

1) Habe ich da eine Chance, den Kauf rückgängig zu machen? Nur bei Aussicht auf Erfolg möchte ich auch den Käufer kontaktieren.
2) Wie soll ich mich bei einer Kontaktaufnahme ausdrücken, sofern überhaupt eine Chance dazu besteht? Grundsätzlich möchte ich ja im Guten mit dem Verkäufer das lösen und ihm zumindestens auch die Chance geben, ohne dass er sich gleich in die Enge getrieben fühlen muss.

Ich danke euch

Oli



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.10.2014, 10:57

Nicht ganz einfach:

Sie können den Vertrag wegen Irrtum nach § 871 ABGB anfechten:

Der Irrtum betrifft die Hauptsache, er ist somit beachtlich.

Sie hätten den Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht geschlossen, er ist somit wesentlich.

Er wurde vom Verkäufer veranlasst, da dieser in der Hauptbeschreibung den Artikel nicht eindeutig dargelegt hat.

Dass er in der Nebenbeschreibung alles Wichtige erwähnt hat, könnte ihm den Hals retten, hierüber können sich die Gerichte wieder streiten.

MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 06.10.2014, 14:16

...in der Überschrift stand doch schon MINI....

oli
Beiträge: 50
Registriert: 12.02.2014, 12:29

Beitrag von oli » 06.10.2014, 18:14

Ja, aber eben auch M8.

Ich dachte mir, dass das mini ein Zusatz ist, der zum !M8! gehört.

Verwirrend.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste