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Werbe Sms 107 TKG persönliche Haftung Geschäftsführer

Verfasst: 01.09.2014, 18:07
von halur
Die Gesellschaft wird werbe-sms aussenden.Die Zustimmung der Kunden ist aber nicht mehr auffindbar.
Wenn sich ein Kunde beschwert, dass er ne nachricht gekriegt hat, kann die RTR eine Verwaltungsstrafe verhängen. Der VKI kann zB wegen Verstoß nach § 1 UWG klagen oder?
Besteht auch Risiko, dass der Geschäftsführer der GmBH persönlich haften muss?
Was ist wenn ein Treuhandvertrag des Geschäftsführers diesen klaglos hält? werden dann die Treugeber schadenersatzpflichtig?

Verfasst: 02.09.2014, 19:07
von Gregor Meier2
Mann müsste genau prüfen, warum die Zustimmung nicht mehr auffindbar ist. Unter Umständen gibt es dann schon eine Haftung des Geschäftsführeres.