Die Gesellschaft wird werbe-sms aussenden.Die Zustimmung der Kunden ist aber nicht mehr auffindbar.
Wenn sich ein Kunde beschwert, dass er ne nachricht gekriegt hat, kann die RTR eine Verwaltungsstrafe verhängen. Der VKI kann zB wegen Verstoß nach § 1 UWG klagen oder?
Besteht auch Risiko, dass der Geschäftsführer der GmBH persönlich haften muss?
Was ist wenn ein Treuhandvertrag des Geschäftsführers diesen klaglos hält? werden dann die Treugeber schadenersatzpflichtig?
Werbe Sms 107 TKG persönliche Haftung Geschäftsführer
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