Neu in Österreich und Frage zu meinem Recht bei Rücksendung

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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lisaf
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Neu in Österreich und Frage zu meinem Recht bei Rücksendung

Beitrag von lisaf » 19.08.2014, 13:15

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu in Österreich (bin gerade aus Köln nach Österreich gezogen) und würde gerne wissen wie es generell in Österreich läuft, wenn ich etwas was ich im Internet gekauft habe zurücksenden will. Die Regelungen in Deutschland kenne ich, aber hier.....keine Ahnung. Konkret will ich bei einem Shop einige Sachen an Bürobedarf bestellen, bin mir aber bei nicht allem sicher, ob es das Richtige ist. Ist das ein Problem mit der Rücksendung? Welche Bedingungen gibt es?

Danke



Manannan
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Beitrag von Manannan » 20.08.2014, 08:22

Die Bedingungen können Sie grundsätzlich in den AGB des Unternehmens nachlesen.
Den rechtlichen Schutz finden Sie im Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10002462

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 21.08.2014, 20:15

Wenn Sie für den nicht ausschließlich privaten Bürobedarf, sondern für ein Unternehmen bestellen, gelten die Bestimmungen des KSchG für Sie nicht, da Sie in diesem Fall nicht als Verbraucher auftreten.

@ Manannan:

Die Rücktrittsregelungen bei Internetbestellungen sind seit Juni 2014 im FAGG (§ 11) und nicht mehr im KSchG geregelt. Auch hier muss der Käufer leg cit als Verbraucher fungieren um ein Rücktrittsrecht zu haben.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.08.2014, 16:13

zB § 3 Abs 3 Z 4 KSchG!

lexlegis
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Re: Neu in Österreich und Frage zu meinem Recht bei Rücksend

Beitrag von lexlegis » 23.08.2014, 16:53

lisaf hat geschrieben: würde gerne wissen wie es generell in Österreich läuft, wenn ich etwas was ich im Internet gekauft habe zurücksenden will.
Die Frage war ganz klar, wie es mit der Rücksendemöglichkeit bei Fernabsatzverträgen (Bestellungen im Internet) aussieht. Der gesamte § 3 KSchG ist auf Fernabsatzverträge NICHT anzuwenden, das hatten wir schon einmal hier im Forum.

Sie haben außerdem anscheinend überlesen, dass die Fragestellerin das Material für Bürozwecke (eventuell für ein Unternehmen) bestellt hat, somit kann durchaus davon ausgegangen werden, dass keine Verbrauchereigenschaft vorliegt, wodurch das KSchG nicht anwendbar ist.

Auch in Ihren Antworten erkennt man bereits eine ziemliche „Genervtheit“. Vielleicht sollten Sie sich nebenbei etwas suchen, das Ihnen Spaß macht, nur so eine Überlegung.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.08.2014, 18:24

Sie sind also der Meinung, dass nur Unternehmer Bürobedarf bestellen können oder dürfen? ...dann bin ich also ab jetzt Unternehmer.
Dass das KSchG für Fernabsatzverträge nicht mehr gilt und auf das FAGG verweist, hatten wir schon mal, das ist richtig. Das war damals IHR Fehlschuss und jetzt glauben Sie, hier den Wissensguru spielen zu können?
Gereizt ist man höchstens, wenn man sich die Mühe gibt, Ihre lehrbuchartigen Ausführungen zu lesen und erkennen muss, dass diese oft falsch sind. Da haben Sie Recht, das ist wirklich kein Spaß.

Mit unternehmerischen Grüßen!

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