Musiker bei Bandcamp - Steuern?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
MusicJunkie
Beiträge: 1
Registriert: 01.07.2014, 18:23

Musiker bei Bandcamp - Steuern?

Beitrag von MusicJunkie » 01.07.2014, 18:35

Hallo an alle,

Ich hoffe (nein, ich bete!), dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es tut mir leid, wenn das Thema hier vielen fremd ist, aber vielleicht gibt es ein paar Musikinteressierte, denen die Plattform Bandcamp vertraut ist.

Zu meiner Frage:
Wenn ich auf Bandcamp Musikdownloads zum Verkauf anbiete, muss ich dann eine Steuer abführen?

Meine Vermutung wäre: ja. Auch wenn die Plattform amerikanisch ist, lebe ich immerhin in Österreich. Ich muss es also melden und MwSt. abführen.

Stimmt das also?

Darauf folgt gleich meine zweite Frage:
Wie?

Soll ich ein Gewerbe anmelden?
Oder ist das gar nicht nötig?
Wie soll ich denn die MwSt. abführen bzw. ein Gewerbe haben, wenn ich ja gar keine Rechnungen ausstelle?
Die Kunden bezahlen über Bandcamp (Paypal). Das heißt, ich stelle weder Rechnungen aus noch bekomme ich Einsicht in die Kontaktdaten der Käufer (das glaube ich zumindest).
Hmm...
Wie wird das Ganze gemacht?

Ich habe mal gehört, es würde reichen, die Paypal Auszüge an das Finanzamt weiterzugeben (z.B. einmal jährlich bei der Steuererklärung), dann würde alles in Ordnung sein.

Stimmt das?

Ich hoffe wirklich, jemand kann mir meine Fragen beantworten. Dieses Thema lässt mir keine Ruhe (dabei will ich doch nur Musik machen und ein klein wenig damit verdienen...^^)

Lg.
Anna



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 14.08.2016, 06:29

Umsatzsteuerpflichtig wird man erst ab einem Umsatz von etwa 30.000 Euro - wenn man Unternehmer ist.

Ein Gewerbe anmelden müßte man erst, wenn der Musikverkauf/Merchandising einen Rahmen annimmt, der sogar den Rahmen eines Kleinunternehmens sprengt, was mit eigener Musik kaum möglich sein dürfte in Österreich.

Die Einnahmen aus dem Musikverkauf kommen entweder in die Einkommensteuererklärung zu den anderen Einnahmen oder spielen als private Einnahmen keine weitere steuerliche Rolle - d..h. die Vorsteuer zur Einnahmevergrößerung trotzdem in Rechnung stellen geht natürlich nicht, eh klar.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste