Betrug auf Facebook

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DaveM
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Betrug auf Facebook

Beitrag von DaveM » 23.05.2014, 18:44

Hallo Liebe Jusline Community, bin neu hier (und hoffe, dass ich das Thema richtig platziert habe!) und hätte eine Frage.
Auf Facebook wurde vor mittlerweile längerer Zeit von einer Privatperson (von der ich alle Daten habe) ein Wettbewerb ausgeschrieben - es ging um ein Logo für ein Musikkollektiv. Gesucht wurden junge Leute die gerne tüfteln, also habe ich einfach mitgemacht, man sollte auch bezahlt werden dafür.

Einige Zeit später wurde mir der "Gewinn" dieses Wettbewerbes zugesagt & es sollten dem Logo lediglich nur mehr ein paar Feinschliffe gegeben werden.

Als ich diese Feinschliffe durchgeführt hatte, kam plötzlich keine Antwort mehr auf mehrmaliges Anschreiben via Facebook.

Ich bin 17 Jahre alt, weiß daher nicht was ich rechtlich jetzt machen kann - für mich wäre die Summe (234€) die ich von ihnen bekommen hätte schon viel gewesen, nur weiß ich einfach nicht was ich jetzt machen soll & wie ich gegen diese Person vorgehen könnte..

Gemeldet wurde er bereits bei Facebook und die Seite des Musikkollektives auch wegen Betrug, nur bringt mir das mein Geld auch nicht, von dem man als Schüler ja nicht gerade Unmengen hat.

Vielen Dank an diejenigen die sich diesen Brei durchgelesen haben und mir hoffentlich eine Antwort geben können :roll:

Beste Grüße und schönes Wochenende,
David M.



Troublemaker
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Beitrag von Troublemaker » 23.05.2014, 20:23

Hallo Dave,

ich bin zwar kein Anwalt, aber Grafiker. Im Prinzip sieht es so aus, dass du der Urheber des Logos bist und damit auch die Urheberrechte bei dir liegen. In Österreich, wie Deutschland und ich glaube auch sonstigen europäischen Ländern ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Du erteilst lediglich Nutzungsrechte (die jetzt auch auf etwas beschränkt sein können) und erhältst dafür eine Gegenleistung (z.B. Entlohnung). Sie dürfen also das Logo nicht verwenden, solange du nicht dafür die Nutzungsrechte erteilt hast - in diesem Falle das Geld, wenn es so vereinbart war.
Allerdings ist grad Facebook ein schwieriges Thema. Welches Recht gilt denn da? Das müßte dir schon ein Profi beantworten, der sich damit wirklich gut auskennt.
Ich hoffe trotzdem ein wenig geholfen zu haben, auch wenn es dein Problem nicht wirklich löst.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.05.2014, 22:44

Laut Sachverhalt handelt es sich rechtlich gesehen um eine Auslobung im Sinne von § 860 ff ABGB, die einklagbar ist.
Das von "Troublemaker" angesprochene Verwertungsrecht ist wesentlich; bei einer Verwendung des Logos unter den geschilderten Umständen ist zwar grundsätzlich Rechtswidrigkeit anzunehmen, letztlich kommt es aber darauf an, was Gegenstand der Vereinbarung war.

Da Sie die Daten des Auslobers haben und - falls diese auch echt sind - würde ich als ersten Schritt die Verwendung des Logos (nachweislich) untersagen bis der vereinbarte Preis bezahlt ist.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich Ihnen eine anwaltliche Beratung nahe legen.

DaveM
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2014, 18:35

Beitrag von DaveM » 24.05.2014, 11:21

Vielen Dank für die Antworten - das Problem ist aber das mir der Gewinn telefonisch zugesagt wurde aber das Kollektiv nun ein anderes Logo verwendet (ich glaub das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen..)

Naja, aber wenn ich jetzt als 17 Jähriger einen Anwalt für 234€ einschalte, kommt mir das ganze doch ziemlich teuer oder?

Beste Grüße, David

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 24.05.2014, 12:51

Das Kundgemachte Gewinnspiel ist eine Auslobung, jedoch wird nicht jeder bezahlt, der mitmacht, sondern nur dem Gewinner dieses Wettbewerbs wird ein Preisgeld (234 Euro) versprochen. Es mangelt nämlich dem Ausschreibenden dieser Auslobung klar am Rechtsbindungswillen jeden der mitmacht für sein Werk zu entlohnen (§ 1152 ABGB). Das würde zu große Ausmaße annehmen. Die rein telefonische Zusage des Gewinns ist natürlich schwer beweisbar. Vermutlich handelte es sich bei dieser voreiligen Zusage um einen Irrtum; da Ihr Logo nun auch gar nicht verwendet wird, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Der „Schade“ bzw. der Aufwand, der Ihnen entstanden ist wäre Ihnen allein durch das Mitmachen bei dem Gewinnspiel –also in jedem Fall- entstanden. Es ist natürlich eine Enttäuschung, aber rechtlich sehe ich keine Möglichkeit an Geld zu kommen, weder im vertraglichen noch im schadenersatzrechtlichen Bereich.

DaveM
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2014, 18:35

Beitrag von DaveM » 24.05.2014, 18:27

Naja, aber nach der Zusage wurden auf ihre Anweisungen noch Änderungen durchgeführt, also enstand mir ein Mehraufwand als wie wenn ich normal dran teilnehmen würde..

Ja die Enttäuschung ist groß, der Verlust auch für einen 17 Jährigen - aber was solls, wo nix geht, geht eben nix.

Vielen Dank aber für die Antwort, sehr hilfreich! :)

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