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Veröffentlichung von Fotos ohne Einverstàndnis des Abgebilde

Verfasst: 09.05.2014, 14:34
von DerLogEr
Ich habe noch eine sehr spezielle Frage zur Veröffentlichung von privaten Bilder ohne Einverständnis des Abgebildeten. Ich habe vor ca. einem Jahr 2 Fotos von mit mit nacktem Oberkörper auf Facebook gestellt. Nun habe ich es vor vor ein paar Tagen aus dem Internet gelöscht (zumindest ist es für normale User nicht mehr sichtbar). Einer aus meiner Klasse hat aber schon zuvor einen Screenshot des Bildes gemacht und dieses wieder ins Internet gestellt.

Nun wollte ich von euch wissen, ob sie dazu befugt sind oder ob das für sie strafrechtliche Folgen haben könnte.

Danke ;)

Verfasst: 09.05.2014, 15:13
von lexlegis
Sie haben ein Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG). Strafrechtliche Folgen hat das für den Verletzenden dieses Rechts keine. Sie müssen zivilrechtlich auf Unterlassung klagen. Die Löschung des Bildes können Sie vorab beim zuständigen Hosting-Provider beantragen. Ist nur der nackte Oberkörper, aber kein dazugehöriges Gesicht erkennbar, kann also die Person auf dem Bild nicht eindeutig identifiziert werden, besteht keine Interessenverletzung im Sinne des § 78 UrhG, demnach verläuft eine Klage ins Leere.

Verfasst: 09.05.2014, 23:13
von DerLogEr
Danke für die schnelle Antwort :)


Ja, auf dem Bild ist eindeutig mein Gesicht zu sehen.