Händler verweigert Erstattung der Rücksendekosten >40.-€

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michael schwarz2
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Händler verweigert Erstattung der Rücksendekosten >40.-€

Beitrag von michael schwarz2 » 02.03.2014, 11:23

Hallo und einen schönen guten Tag!

Ich habe von Österreich bei einem deutschen Teppichhändler 3 "sperrige" Artikel/Teppiche (im Wert von 80,40, und 30 Euro) bestellt.
Den Artikel im Wert von 80 Euro habe ich umgehend am selben Tag auf eigene Kosten zurückgesendet (mit derselben Spedition "GLS", die der Händler auch verwendet) - im Glauben, der Händler muß mir dann die Rücksendekosten erstatten, da der Widerruf fristgerecht durch Rücksendung der Ware erfolgte und der Wert des zurückgesendeten Artikels über 40 Euro liegt.

Umgehend habe ich die Rechnung der Rücksendung (20,60.-€) dem Verkäufer übermittelt mit der Bitte um Erstattung.

Nun bin ich aber mit der Totalweigerung des Händlers konfrontiert mit dessen Argument, dass in seiner Widerrufsbelehrung der Satz steht : "...sperrige Artikel (alle Teppiche) werden bei ihnen abgeholt...".

Laut meinen Informationen ist ein Händler verpflichtet, diesen "Service" bei sperrigen Artikeln dem Kunden anzubieten, der Kunde allerdings nicht verpflichtet, diesen unbedingt in Anspruch zu nehmen?!
Ausserdem müsste bei der Widerrufsbelehrung/AGB´s eine Abwälzung der Rücksendekosten ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden, was mit obigen Satz ja nicht erfolgte (es müsste stehen: "bei nicht Inanspruchnahme unseres Rücknahmeservices hat der Kunde die Kosten zu übernehmen..." oder so ähnlich..??)

Bezahlt wurde mit Kreditkarte.

Kann der Händler hier wirklich jegliche Erstattung verweigern?

mit den schönsten Grüßen

Michael



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.03.2014, 16:11

Gemäß Art 6 Abs 1 lit a ROM I ist sofern nicht anders bestimmt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt. Dabei ist in Ihrem Fall Art 6 Abs 1 lit b ROM I interessant. Danach ist österreichisches Recht anzuwenden, wenn der Unternehmer seine Tätigkeiten auf mehrere Staaten einschließlich Österreich ausrichtet. Es könnte aber so sein, dass nach den AGB ausdrücklich deutsches Recht vereinbart wurde (Art 6 Abs 2 iVm Art 3 ROM I), was sehr wahrscheinlich ist.

Hier die Lösung nach österreichischem Recht:

Die Rücksendekosten hat, wenn dies vereinbart wurde gemäß § 5g Abs 2 KSchG der Verbraucher (Sie) zu tragen. Die Regelung über die Rückerstattung der Kosten bei einem Kauf von über 40 Euro ist eine kulante Art gewisser Unternehmen (Amazon zum Beispiel). Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.

Entscheiden sind die AGB. Bei Amazon gibt es ein eigenes Rücksendezentrum, damit keine Missverständnisse auftreten.

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