Worauf achten wenn man Software online anbieten möchte

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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c0der
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Worauf achten wenn man Software online anbieten möchte

Beitrag von c0der » 25.02.2014, 15:48

Guten Tag

Ich wüsste gerne worauf ich achten muss wenn ich selbst geschriebene Programme auf einem Blog gratis anbieten möchte.
Also fürs erste völlig ohne irgendwelche Einnahmen durch Werbung oder Verkäufe zu haben, da es einfach ein Hobby von mir ist.

Muss ich in diesem Fall ein Impressum auf der Seite mit meinen Daten angeben?
Kann ich Probleme bekommen bei der Namenswahl der Seite/Programme mit irgendwelchen Firmen?
Und was mir sehr wichtig ist, muss ich irgendwie darauf hinweisen, dass ich für keinerlei Schäden die vielleicht entstehen könnten verantwortlich bin?

Für den Fall dass ich mit einem Programm ein wenig Erfolg haben sollte, würde ich evtl. einen Spenden Button auf der Seite einfügen.
Wie sieht es dann hier mit dem Impressum und einer Gewerbe Anmeldung aus?

Ein Großes Dankeschön für die Beantwortung meiner Fragen.
mfg



lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 26.02.2014, 14:29

Bezüglich des Domainnamens gilt:

prior tempore, potior jure (zeitlich früher, stärker im Recht). Es ist allerdings so, dass bekannten Namen von Unternehmen bei der Domian-Namensvergebung der Vorrang gegenüber Namen von Privatpersonen zugebilligt wird, selbst wenn die Privatperson mit einer Anmeldung schneller gewesen ist als das Unternehmen:

So hat ein gewisser Peter Shell es doch tatsächlich geschafft vor dem Unternehmen Shell (Tankstelle) eine Privatwebseite mit dem Namen: www.Shell.at zu bekommen. Er hat diese auch ordnungsgemäß angemeldet. Der Herr musste jedoch der Firma, weichen, da das Gericht bei einer Interessenabwägung zugunsten des Unternehmens entschied, weil es durchaus für die nicht so stark bekannte Privatperson vertretbar sei eine Domain mit www.Pshell.at zu erhalten und es aber für das bekannte Unternehmen nicht vertretbar wäre, wenn ihre Domain einen nicht mit dem Namen des Unternehmens gedeckten Namen aufweisen würde. Aus diesem Grund erhielt die Shell AG die Domain: www.shell.at und Peter Shell musste eine Änderung in: www.Pshell.at akzeptieren.

Ich empfehle ein Impressum, in dem Sie versichern, dass etwaige Ähnlichkeiten mit anderen Programmen oder Firmen nicht beabsichtigt sind und auf bloßem Zufall beruhen. Außerdem würde ich einen Haftungsausschluss erwähnen, dass Sie keine Gewähr für die Richtigkeit oder die Funktionstüchtigkeit übernehmen, zwar versichern, dass es sich um keine schadhafte Software handelt, aber auch darauf hinweisen, dass unausgereifte Programme eventuell Schäden oder Komplikationen verursachen könnten, für die Sie keine Haftung übernehmen. Gewährleistung gibt es bei Unentgeltlichkeit zwar nicht (§ 922 Abs 1 Satz 1 e contrario ABGB), aber dennoch sollten Sie sich gut absichern, damit nicht irgendjemand auf die Idee kommt zu klagen.

Außerdem würde ich erwähnen, dass Sie den Usern lediglich eine Nutzungslizenz erteilen, das Urheberrecht und somit auch das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht (Ausnahme § 42 UrhG) also bei Ihnen bleibt.

Diese Informationen sollten nicht nur im Impressum sondern transparent vor jedem Download oder vor jeder Installation angezeigt werden und erst durch ein „Akzeptieren“ zum Download bzw. zur Installation führen. Vielleicht sehen Sie sich hierfür am besten andere Lizenzverträge von Freeware-Programmen an.

Das mit dem Spende-Button ist so eine Sache:

Manch einer könnte durch das Anlegen dieses Buttons die Absicht sehen einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil erzielen zu wollen. Hierbei sind wir bereits nahe an einer gewerbsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Abs 2 GewO. Es genügt die regelmäßige Ausübung in der Absicht einen solchen Vorteil zu erzielen; er muss nicht tatsächlich eintreten. Ich wäre mit solchen Aktionen sehr restriktiv. Lassen Sie das besser vorerst noch; wenn Sie wirklich gute Ware anbieten, können Sie Ihr Gewerbe immer noch bei der Behörde anmelden.
Zuletzt geändert von lexlegis am 26.02.2014, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.

c0der
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Beitrag von c0der » 26.02.2014, 16:16

Danke, das hilft mir sehr weiter.

Wobei mir noch nicht ganz klar ist ob ich im Impressum jetzt schon meine kompletten Daten angeben muß.
Da wäre ich nicht so begeistert.
Wenn ich irgendwann ein Gewerbe anmelden würde ist das logisch, aber in meinem Fall ohne irgendwelche Einnahmen auch schon?

Das sollte dann die letzte Frage gewesen sein.

Danke vielmals für die Beantwortung.

mfg

lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 26.02.2014, 18:31

Ich denke nicht, dass Sie im Impressum Ihre gesamten Daten angeben müssen. Hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten würde ich einen eigenen Spam-Mail-Account bei gmx.at errichten und diesen anführen. Vor-und Zunamen wären angebracht, ich kann Ihnen jedoch nicht genau sagen ob sie dazu verpflichtet sind diese anzugeben. Sie wollen das Ganze auf einer eigenen Webseite machen und nicht bloß bei einer Hosting-Webseite zur Verfügung stellen, daher würde die Webseite ohnehin zuerst eine Anmeldung erfordern, wodurch eine erneute Bekanntgabe Ihrer Daten nicht erforderlich sein dürfte. Auch hier würde ich mich am Aufbau anderer Seiten, die Freeware-Programme anbieten orientieren.

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