Anzeigenmarkt

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
Pat Rick
Beiträge: 1
Registriert: 04.02.2014, 19:17

Anzeigenmarkt

Beitrag von Pat Rick » 04.02.2014, 19:25

Hallo ihr Profis und Erleuchteten :-)

Ich brauche eure Hilfe. Um im Vorfeld keinen Fehler zu begehen und mir jeden möglichen Rat einzuholen, möchte ich nachfragen wie es rechtlich mit einer Internetseite wie Willhaben aussieht.

Ein Kollege und ich haben vor eine solche Seite zu eröffnen und bevor ich so etwas mache, muss ich mich ein wenig informieren.
Meine Fragen wären zunächst:

Haftung? Gilt ein Ausschluss jeglicher Haftung zwischen den Käufern und Verkäufern, wenn man diese in die AGB oder die Nutzungsbedingungen schreibt?

Kann man sich bei Problemen zwischen Käufer und Verkäufer absolut raushalten?

Darf man die Nutzungsbedingungen von Willhaben etc kopieren und auf die eigene Seite anpassen?

Ich bitte euch jegliche Einwände und Infos hier preiszugeben, denn davon hängt es ab, ob dieses Projekt gestartet wird oder nicht. Seit ruhig ehrlich und bitte gebt mir keine "Halbwahrheiten", sondern nur Infos die ihr sicher wisst. :-)

Vielen Dank schonmal im Voraus und wenn euch noch wichtige Punkte einfallen, bitte gleich mit in die Diskussion aufnehmen.

Herzliche Grüße


Patrick



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.02.2014, 00:35

Sie können die von Willhaben rechtlichen Bestimmungen und rechtliche Vorgehensweisen 1:1 kopieren, denn gesetzliche Bestimmungen dürfen überall öffentlich kundgemacht werden. An Gesetzen besteht kein Urheberrecht oder ähnliches. Bezüglich des Aufbaus und des Designs der Seite wird die Sache etwas Kniffliger. Informieren Sie sich am besten bei jemand, der sich hierbei auskennt.

Zur Haftung:

Sie sind Hosting-Provider und somit erst dann für rechtwidrige Aktivitäten Ihrer User verantwortlich, wenn Sie trotz eines Hinweises untätig bleiben. (§ 16 ECG).

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 06.02.2014, 11:30

Dass Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz genießen ist einleuchtend. Aber diesen urheberrechtlichen Freibrief auch für AGBs und Vertragsbestimmungen umzulegen halte ich für bedenklich.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 68 Gäste