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Forumsmensch
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Beitrag von Forumsmensch » 08.01.2014, 23:49

Ich möchte eine Website betreiben, wo ich in erster Linie meine persönliche Meinung (unangenehme Wahrheit) über sehr viele verschiedene Themen (Politik, Gesellschaft, Behörden, ...) kundtun möchte.
Zu einigen Themen werden auch andere User posten dürfen.

Ich (Österreicher, schreibe von Österreich aus) werde sehr oft Anfragen, die ich an Firmen, Behörden und Politiker verschicken werde, öffentlich auf der Seite posten, wo dann auch eine eventuell Antwort der Angeschriebenen 1:1 veröffentlich wird.

Da es sicher vorkommen wird, dass Manchem meine Gedanken nicht gefallen wird, wird er wohl gegen die Veröffentlichung protestieren.

Daher folgende Fragen:
-) Mein Webhoster sitzt in den USA. Laut dortigem Gesetz ist kein Impressum notwendig. Ändert sich was an dem Gesetz, weil ich hier in Österreich sitze? Hab mal gehört, dass meinungsbildende Seiten doch irgendwie wie Medien behandelt werden, stimmt das? Dennoch Relevant USA-Ö?

-) In welchen Fällen (wenn es überhaupt welche gibt) ist der dortige Webhoster angewiesen gegen mich vorzugehen, also meine Daten weiterzugeben?

-) Kann in Österreich irgendeine Behörde meinen Internetprovider auf Herausgabe der persönlichen Daten auffordern, weil ich ja das österreichische Internet benutze (Upload)?

-) Falls die Site ein Erfolg wird, möchte ich eventuell Firmen die Mögllichkeit bieten bei mir zu werben. Was würde sich dann in Bezug auf Impressum und persönliche Daten ändern? Ich will keinen Steuerbetrug machen, ich will es nur verhindern, dass jeder weiß, wer ich bin (auch, wenn nichts Illegales stattfinden wird). Als was bin ich dann tätig, wenn ich Einnahmen durch die Website habe? Anmeldung eines Gewerbes notwendig (würde die Anonymität dadurch flötten gehen)? Wie behandle ich diese Einnahmen in der Steuererklärung am Ende des Jahres und wie laufend (punkto Mwst.)?

-) Im Falle der Möglichkeit, dass auch andere User dort posten werden dürfen, welche Verantwortung habe ich in Bezug auf das Geschriebene? Aus biologischen Gründen kann kein Mensch das 24 Stunden am Tag beobachten. Reicht ein Löschen gesetzeswidriger Beiträge aus? Muss bei manchen Delikten mit Anzeige meinerseits reagiert werden? Und, dürfen sich Behörden an mich wenden und ich wäre trotz Webhost in den USA, aber als in Österreich wohnender, zur Herausgabe der Daten der User verpflichtet? Wenn ja, bin ich dann auch gleichzeitig zur Herausgabe meiner Daten verpflichtet?


Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Aber es deckt halt alles Relevante ab. Ich will nicht Tausend Stunden in die HP investieren und am Ende war alles sinnlos.

Ich hoffe es kommen Antworten.
Bedanke mich jetzt schon herzlichst.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 09.01.2014, 13:19

-Aus einem anderen Thread kopiert-

Es gibt 3 wesentliche Arten von Providern und deren Haftungsgründe.

1. Acess-Provider: Derjenige, der überhaupt den Internetzugriff ermöglicht (ADSL zb) haftet niemals für das, was derjenige, dem der Zugriff ermöglicht wird im Netz aufführt. Übrigens ACTA, das dann doch nicht kam, wollte die Haftung für Acess-Provider bejahen und dass diese verpflichtet sein sollen, Urheberrechtsverletzungen, die vom User begangen werden, zu melden.

2. Hosting-Provider: Derjenige, der eine Webseite betreibt und anderen die Möglichkeit gibt Inhalte darauf zu laden (Youtube, Kinox, Facebook), der haftet, dann für die Inhalte, wenn er untätig bleibt, obwohl Meldung wegen rechtswidriger Inhalte, die User gepostet bzw. hochgeladen haben, erstattet wurde. Ladet also jemand zb: Kinderpornos auf Youtube, dann haftet Youtube nicht automatisch wegen diesem Inhalt. Erst, wenn es trotz Meldung nichts unternimmt, haftet es dafür. (siehe § 16 ECG)

3. Content-Provider: Wer eine Webseite betreibt und deren Inhalte SELBST hochlädt, der haftet uneingeschränkt für diese Inhalte. Wer also selbst aktiv beim Inhalt (Content) mitbestimmt, der haftet für diesen selbstverständlich.

Grundsätzlich gilt hier das Recht des Staates in dem die Daten verarbeitet werden. Bei Straftaten gilt nach dem Territorialitätsprinzip das Recht des Staates in dem die strafbare Handlung verübt wird.

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