Gezeichnete Bilder | Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Medardus
Beiträge: 1
Registriert: 17.10.2013, 18:04

Gezeichnete Bilder | Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Beitrag von Medardus » 17.10.2013, 18:19

Hallo zusammen,

Ich möchte Bilder von Prominenten (Sportler, Politiker etc...) malen, anschließend auf Leinwände drucken und diese dann auf meinem Webshop verkaufen. Jetzt habe ich zwei Fragen:

1) Da es sich um Personen handelt, die in der Öffentlichkeit stehen, darf ich das machen, ohne mir ihre Erlaubnis einzuholen, oder?

2) Wenn ich das Bild von einem Agenturfoto (GEPA etc.) abmale, kann es dann Probleme mit der jeweiligen Agentur geben. Bezieht sich das Copyright des Fotos auch auf meine per Hand angefertigte Zeichnung? Darf ich solche Portraits verkaufen?

Vielen Dank für eure Hilfe!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 21.10.2013, 19:03

Personen der Zeitgeschichte (insbesondere berühmte Personen) haben kein Recht am Eigenen Bild wie sonstige natürliche Personen. Weiters gilt der Bildnisschutz nach § 78 UrhG nicht generell, jedoch laut einer neuen OGH-Entscheidung sehr schnell.

Sie haben eher das Problem, dass Sie gegen das Urheberrecht der Agentur an den Fotos verstoßen könnten.

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