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Wer haftet für neue Webseiteninhalte nach Übergabe?

Verfasst: 13.10.2013, 02:39
von mattyas93
Hallo Ihr!

Ich habe vor kurzem jemanden eine Webseite erstellt und Ihm eine Rechnung in der Höhe von 350 € ausgestellt. Nachdem ich eigentlich Webseiten nur aus Hobby erstelle (also ohne Entgeld), habe ich in diesem Ausnahmefall meine Steuernummer vom Finanzamt für die Rechnung verwendet (ohne Mwst.).

Nun, war ja alles okay.
Kunde war zufrieden, ich war zufrieden. Letztens hat der Kunde sich wieder bei mir gemeldet, weil er etwas braucht. Allerdings ist es so, dass er inzwischen Inhalte auf seiner Webseite hat, die rechtswidrig sind. Was damals vor und bei der Übergabe der fertigen Webseite nicht der Fall war. Natürlich habe ich Ihn bereits auf die rechtswidrigen Inhalte aufmerksam gemacht, doch ihm ist das völlig egal.

Jetzt die Frage: Bin ich als Ersteller der Webseite für den Inhalt verantwortlich, der später hinzugefügt worden ist? Falls nein, sollte ich ihm dann noch bei einigen technischen Problem helfen?

Und wenn ich ihm helfe, hafte ich dann auch für seine "neuen" Inhalte?

Besten Dank im Voraus! :)

Verfasst: 14.10.2013, 02:51
von lexlegis
Es gibt 3 wesentliche Arten von Providern und deren Haftungsgründe.

1. Acess-Provider: Derjenige, der überhaupt den Internetzugriff ermöglicht (ADSL zb) haftet niemals für das, was derjenige, dem der Zugriff ermöglicht wird im Netz aufführt. Übrigens das bekannte ACTA, das dann doch nicht kam, wollte die Haftung für Acess-Provider bejahen und dass diese verpflichtet sein sollen, Urheberrechtsverletzungen, die vom User begangen werden, zu melden.

2. Hosting-Provider: Derjenige, der eine Webseite betreibt und anderen die Möglichkeit gibt Inhalte darauf zu laden (Youtube, Kinox, Facebook), der haftet, dann für die Inhalte, wenn er untätig bleibt, obwohl Meldung wegen rechtswidriger Inhalte, die User gepostet bzw. hochgeladen haben, erstattet wurde. Ladet also jemand zb: Kinderpornos auf Youtube, dann haftet Youtube nicht automatisch wegen diesem Inhalt. Erst, wenn es trotz Meldung nichts unternimmt, haftet es dafür.

3. Content-Provider: Wer eine Webseite betreibt und deren Inhalte SELBST hochlädt, der haftet uneingeschränkt für diese Inhalte. Wer also selbst aktiv beim Inhalt (Content) mitbestimmt, der haftet für diesen selbstverständlich.

Die Frage ist bei Ihnen zunächst: Um welche Art von rechtswidrigem Inhalt es sich handelt. Kinderpornos zum Beispiel wären eine schwere Straftat und es könnte Sie, wenn Sie wissen, dass dies betrieben wird und nicht Meldung machen , dass der Betreiber vorsätzlich diese Straftat begeht, möglicherweise § 286 Abs 1 StGB treffen! Ob Sie es vor oder nach der Erstellung gewusst haben ist eine freie Beweiswürdigung des Richters und kommt auf die Aussagen der Beschuldigten an. Glaubt der Richter Ihnen nicht und geht davon aus, dass Sie geholfen haben die Sache ins Leben zu rufen, dann haften Sie! Also VORSICHT! Auch rechtsradikale Inhalte und dergleichen sind meldungspflichtig. Daher: Am besten jedweden Kontakt zu diesem "Kunden" vermeiden und das ganze Melden BEVOR die Behörde davon erfährt und Ihr Name fällt.