Hallo Freunde,
Auf der Seite "ask.fm" hat eine andere Person einen account erestellt und den dann "Christina Pimmel" gennant und mein Bild verwendet.
Ich weiß schon wo diese Person wohnt aber noch nicht wie sie heißt.
Kann ich diese bei der Polizei anzeigen und kann ich hoffen das die Person nie mehr das Tageslicht sieht?
Vielen Dank
Christina Drimmel (14)
Ich wurde im Internet veräppelt
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- Beiträge: 13
- Registriert: 30.07.2013, 18:08
Die Tat könnte allenfalls Beleidigung (§ 115 StGB: "wer einen anderen öffentlich bloßstellt..."). Beleidigung ist allerdings ein Privatanklagedelikt. Das heißt, dass die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft im Fall einer Anzeige nicht von sich aus ermittelt. Die beleidigte Person muss selbst einen Verfolgungsantrag bei Gericht stellen.
Wenn der Täter aber ein Jugendlicher ist (=unter 18J), dann sind Privatanklagen unzulässig (§44 JGG). Der Staatsanwalt wird dann mit Deiner Ermächtigung tätig, wenn dies aus besonderen pädagogischen Gründen oder zur Wahrung spezieller Interesse notwendig ist. Wobei Vergeltung kein spezielles Interesse ist.
Wenn der Täter ein Erwachsener ist, dann musst selbst bei Gericht einen Verfolgungsantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall einer Beleidigung jedoch nicht. Die Höchststrafe gemäß § 115 StGB sind 3 Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wobei die Höchststrafen nur in Ausnahmefällen (vorbestraft und nicht einsichtig, etc.) verhängt werden.
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Wenn der Täter aber ein Jugendlicher ist (=unter 18J), dann sind Privatanklagen unzulässig (§44 JGG). Der Staatsanwalt wird dann mit Deiner Ermächtigung tätig, wenn dies aus besonderen pädagogischen Gründen oder zur Wahrung spezieller Interesse notwendig ist. Wobei Vergeltung kein spezielles Interesse ist.
Wenn der Täter ein Erwachsener ist, dann musst selbst bei Gericht einen Verfolgungsantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall einer Beleidigung jedoch nicht. Die Höchststrafe gemäß § 115 StGB sind 3 Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wobei die Höchststrafen nur in Ausnahmefällen (vorbestraft und nicht einsichtig, etc.) verhängt werden.
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