Hallo,ich habe ein problem vlt.kann mir ja wer helfen.
Ich wollte bei ebay kleinanzeigen einen laptop kaufen .als sicherheit wollte
Ich ihre tel und adresse .als ich die googln wollte gab es die nicht.das machte mich natürlich stutzig und überwieß das geld nicht.heute bekam ich eine mail das sie mich wegen datendiebstahl angezeigt hat . Habe ich was falsch gemacht ich hab doch keine daten weitergegeben. Vlt weiß einer rat danke euch. Mfg max
datendiebstahl??
Keine Sorge!
Das ist nicht Datendiebstahl (sofern es sowas gibt)!
Du darfst ein Person googlen!
Reagier einfach nicht mehr drauf, schreib ihm/ihr nicht und kauf auf keinen Fall bei ihr/ihm
lg
Du darfst ein Person googlen!
Reagier einfach nicht mehr drauf, schreib ihm/ihr nicht und kauf auf keinen Fall bei ihr/ihm
lg
Ich würde dem ratlosen Rat folgen und das Ganze ignorieren. Du darfst googlen, was du möchtest und sämtliche Informationen teils unter Angabe von Quellen für den nicht kommerziellen Eigenbedarf verwenden.
Zum Datendiebstahl: Datendiebstahl als solchen kennt das StGB nicht. Bei einem Diebstahl nach § 127 StGB wird von der Wegnahme materieller und somit körperlicher Sachen ausgegangen. Darum wäre auch das Abfilmen eines Kinofilms kein Diebstahl oder dergl. (keine tatsächliche Wegnahme einer körperlichen Sache) sondern eine Urheberrrechtsverletzung nach § 91 Abs 1 UrhG, die nebenbeibemerkt als Privatanklagedelikt die Warnung zu Beginn jedes Films bezüglich einer "Anzeige" lächerlich wirken lässt.
Das Ganze weiter Auszuführen wäre hier volkommen sinnlos.
Das Googlen eines Namens erfüllt keinen gesetzlichen Tatbestand also.. ja, es ist lächerlich!
Außerdem klingt das Ganze nach Betrug..
Zum Datendiebstahl: Datendiebstahl als solchen kennt das StGB nicht. Bei einem Diebstahl nach § 127 StGB wird von der Wegnahme materieller und somit körperlicher Sachen ausgegangen. Darum wäre auch das Abfilmen eines Kinofilms kein Diebstahl oder dergl. (keine tatsächliche Wegnahme einer körperlichen Sache) sondern eine Urheberrrechtsverletzung nach § 91 Abs 1 UrhG, die nebenbeibemerkt als Privatanklagedelikt die Warnung zu Beginn jedes Films bezüglich einer "Anzeige" lächerlich wirken lässt.
Das Ganze weiter Auszuführen wäre hier volkommen sinnlos.
Das Googlen eines Namens erfüllt keinen gesetzlichen Tatbestand also.. ja, es ist lächerlich!
Außerdem klingt das Ganze nach Betrug..
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