Bestellung nach 3 Monate nicht geliefert

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sunshine4
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Bestellung nach 3 Monate nicht geliefert

Beitrag von sunshine4 » 24.06.2013, 20:43

Halli Hallo ihr Lieben,

ich habe aktuell ein ganz dringendes Problem.
Ende März habe ich bei einem Reifenhändler aus Deutschland vier 20 Zoll Felgen inkl neuer Reifen bestellt.
Ich sollte die Rechnung komplett bezahlen, erst dann kann er bei seinem Lieferanten die Bestellung abgeben.

Nun warte ich schon fast 3 Monate und er hat von seinem Lieferanten noch immer nichts bekommen, kann mir also die Ware nicht liefern.
Dann wollte ich mein Geld zurück, doch er kann es mir nicht vorschießen, er sagte ich muss warten, bis es der Großhändler zurückzahlt.

Laut Konsumentenschutz kann ich sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Ware geliefert wird.
Auf der Rechnung steht die Lieferzeit: 7- 21 Tage, bei hohem Aufkommen länger.

Ich habe also ein Schreiben aufgesetzt.
Ich will von euch wissen, kkann ich das so absenden, ist das rechtskonform, kann ich so mein Geld zurückfordern?

Wie soll ich das Briefchen versenden, damit er es nicht einfach in den Müll werfen kann, sprich ein Nachweis, dass er den Brief bekommen hat?

Für mich gehts da um über 2000 € und die wachsem mit 21 Jahren auch nicht im Garten
:evil:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe am 29.03.2013 bei Ihnen 4 Stück BBS Felgen in 20 Zoll und 4 Stück Hankook S1 Reifen zum Preis von Euro xxxx € bestellt. Als Liefertermin wurden 7-21 Tage festgesetzt.
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wurden meinerseits diverse Aufschübe des Liefertermins stattgegeben.
Da diese Termine ungenutzt verstrichen sind und mittlerweile mehr als 60 Tage verstrichen sind, befinden Sie sich im Lieferverzug.

Ich berufe mich auf §5i Abs. 2 des Fernabsatz-Gesetzes und fordere hiermit unverzüglich den eingezahlten Betrag von 2250,00 € zurück.
Ich setze Ihnen eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen bis spätestens 08.07.2013 um den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: ATXX XXXX XXXX XXXX XXXX
BIC: XXXXXXXXXXX



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 24.06.2013, 21:29

Haben sie einen vertragsrechtschutz?

sunshine4
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Beitrag von sunshine4 » 24.06.2013, 21:34

Hubert Neubauer hat geschrieben:Haben sie einen vertragsrechtschutz?
Ich war früher bei meinem Eltern dabei.
Leider haben die den Rechtschutz gekündigt ohne mir etwas zu sagen.

Kurz und knapp - leider neine :(

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.07.2013, 23:10

Das von Ihnen erwähnte Fernabsatzgesetz ist seit 2002 außer Kraft :roll:

Ich würde auf Vertragserfüllung (Herausgabe der gekauften Sache) drängen.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 06.07.2013, 14:32

Gemäß Art 4 Abs 1 lit a ROM I unterliegen Kaufverträge über bewegliche Sachen dem Recht des Staates indem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Vertragsparteien nicht zuvor eine Rechtswahl ( Art 3 ROM I) getroffen haben.

Daher käme in diesem Fall deutsches Recht zur Anwendung.

Da von einer gewissen Similarität zwischen der deutschen und österrechischen Rechtslage ausgegangen werden kann, müsste folgendes auch nach deutschem Recht problemlos durchsetzbar sein.

Den Vertrag haben Sie mit dem Autohändler geschlossen. Dass er Probleme mit seinem Großhändler hat gibt ihm lediglich das Recht später Regressansprüche gegen den Großhändler geltend zu machen; für Ansprüche aus dem Vertrag mit Ihnen hat er allerdings auch wenn sein Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt, zu haften.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

1. Sie klagen auf Erfüllung der Pflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag nach §§, 861, 1053 und § 1061 ABGB und begehren überdies Schadenersatz gemäß §§ 918 Abs 1, 1295 ABGB wegen der unzumutbaren Verspätung.

2. Sie setzten eine angemessene Frist zur Nachholung der ausstehenden Leistung des Verkäufers; andernfalls erklären Sie den Rücktritt gemäß § 918 Abs 1 ABGB und verlangen gemäß §§ 921, 1435 ABGB die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei der Anspruch auf Schadenersatz hiervon unberührt bleibt.

Diese Bestimmungen sollten sich auch in deutschen Rechtsquellen finden.

sunshine4
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Beitrag von sunshine4 » 10.07.2013, 14:37

Vielen Dank erstmal.

Punkt 2) habe ich schon gemacht, die Frist war bis 08.07.2013 (von 24.07.2013 weg).
Er hat mir bis jetzt noch kein Geld zurücküberwiesen.

Als ich ihn per Email darauf angesprochen hatte, meinte er folgendes:
er hat mein Geld nicht emhr sondern es schon beim Großhändler für die Lieferung gezahlt. Deshalb kann und wird er mir nichts zurücküberweisen, weil er sich nicht in der Schuld sieht. Er meint zudem, nicht in meiner Schuld zu stehen sondern schiebt es auf den Großhändler.

Dann hab ich ihm gesagt, wenn er mir das Geld nicht zurücküberweisen mag, geht es an den Rechtsanwalt.

Dann meinte er, sollen es halt die Rechtsanwälte regeln und seither keine Kommunikation mehr mit ihm.

Kommenden Dienstag habe ich einen Termin bei einem Juristen vom Konsumentenschutz in Wien. Dort nehm ich Rechnung, Kontoauszug und den gesamten Mailverkehr mit.
Ich hoffe, er kann mir weiterhelfen.

Oder gibt es da eine bessere Idee, schnellstmöglich an mein Geld zu kommen?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.07.2013, 23:20

Sie haben sich mit einer Beratung beim Konsumentenschutz richtig entschieden.

sunshine4
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Beitrag von sunshine4 » 16.07.2013, 18:23

Ich war nun beim Konsumentenschutz und es ist folgendes herausgekommen.

Ich sollte auf den Rückschein warten. Wenn der Händler den Brief nicht angenommen hat und dieser wieder zurückkommt, kann ich evtl eine Betrugsanzeige bei der Kriminalpolizei erstatten.

Ich könnte aber auch eine EU Mahnklage durchführen.

Weitere Hilfen (mit dem Händler reden) wollten sie mir anbieten, nachdem ich dort eine Abo oder soetwas abschließe.

Nun gut, reden kann ich auch, bin ja nicht auf den Mund gefallen.

Wie seht ihr das?

Der Händler hatte heute, nachdem ich mit einer Anzeige bei der Kriminalpolizei gedroht hatte gesagt, dass der Händler sehrwohl die Ware derzeit lagernd hat, aber ich schuld bin, da ich ja jetzt nur das Geld zurück will und nicht die Ware.

Ich habe ihm also gesagt, er solle mir heute bis spätestens morgen einen konkreten Liefertermin (max. 5 Werktage ab Lieferanforderung) nennen, andernfalls muss ich wohl eine Klage einreichen bzw. Anzeige erstatten.

Irgendwelche Ideen, was ich noch machen könnte oder was sinnvoll wäre?

Liebe Grüße

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