ich habe aktuell ein ganz dringendes Problem.
Ende März habe ich bei einem Reifenhändler aus Deutschland vier 20 Zoll Felgen inkl neuer Reifen bestellt.
Ich sollte die Rechnung komplett bezahlen, erst dann kann er bei seinem Lieferanten die Bestellung abgeben.
Nun warte ich schon fast 3 Monate und er hat von seinem Lieferanten noch immer nichts bekommen, kann mir also die Ware nicht liefern.
Dann wollte ich mein Geld zurück, doch er kann es mir nicht vorschießen, er sagte ich muss warten, bis es der Großhändler zurückzahlt.
Laut Konsumentenschutz kann ich sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Ware geliefert wird.
Auf der Rechnung steht die Lieferzeit: 7- 21 Tage, bei hohem Aufkommen länger.
Ich habe also ein Schreiben aufgesetzt.
Ich will von euch wissen, kkann ich das so absenden, ist das rechtskonform, kann ich so mein Geld zurückfordern?
Wie soll ich das Briefchen versenden, damit er es nicht einfach in den Müll werfen kann, sprich ein Nachweis, dass er den Brief bekommen hat?
Für mich gehts da um über 2000 € und die wachsem mit 21 Jahren auch nicht im Garten
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe am 29.03.2013 bei Ihnen 4 Stück BBS Felgen in 20 Zoll und 4 Stück Hankook S1 Reifen zum Preis von Euro xxxx € bestellt. Als Liefertermin wurden 7-21 Tage festgesetzt.
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wurden meinerseits diverse Aufschübe des Liefertermins stattgegeben.
Da diese Termine ungenutzt verstrichen sind und mittlerweile mehr als 60 Tage verstrichen sind, befinden Sie sich im Lieferverzug.
Ich berufe mich auf §5i Abs. 2 des Fernabsatz-Gesetzes und fordere hiermit unverzüglich den eingezahlten Betrag von 2250,00 € zurück.
Ich setze Ihnen eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen bis spätestens 08.07.2013 um den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: ATXX XXXX XXXX XXXX XXXX
BIC: XXXXXXXXXXX