Onlinebestellung - ungültiger Rabatt?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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KlausKlaus
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Onlinebestellung - ungültiger Rabatt?

Beitrag von KlausKlaus » 09.04.2013, 10:39

Ich bestellte vor kurzem bei einem namhaften Unternehmen im Internet über den Onlineshop Textilien.
Man konnte auch Rabattcodes bei der Bestellung eingeben. Auf der Seite Gutscheinsammler gab es genau für dieses Unternehmen Rabattcodes, die ich eingab. (Der Rabatt belief sich auf ca. 5% der Bestellsumme)
Die Rechnungsart ist: "Rechnung wird im Paket mitgeliefert", wobei ich Bestellung inkl. Rechnung noch nicht erhalten habe.

Die AGBs habe ich vollständig durchgelesen, wobei als einziger Punkt zu Rabatte die Aussage: das Unternehmen xy nimmt "[...]ferner keine Bestellungen an, deren Bestellwert nach Abzug eventueller Rabatte € 7,- unterschreitet."
Die Bestellsumme übersteigt diesen Mindestbestellwert bei weitem.

Ich habe mich beim Kundenservice bezüglich Lieferung erkundigt. Wobei ich neben der Auskunft im email auch folgendes Statement erhielt:" Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass Sie nur Rabattcodes verwenden dürfen, welche Ihnen von uns per Post oder per Newsletter zugewiesen wurden. Diese Rabatte sind persönlich zugeteilt und nicht an weitere Personen übertragbar."

Können Sie mir weiterhelfen wie Sie hier die Rechtslage beurteilen würden?
Muss ein Unternehmen z.B. die Eingabeseite so sicher ausführen dass die Rabattcodes von vornherein nicht eingegeben werden können?
Müsste in den AGBs geregelt sein welche Rabattcodes verwendet werden dürfen? Man erhält weder auf der Homepage noch in den AGBs den Hinweis darauf.
Kann das Unternehmen im Nachhinein die Rabatte für ungültig erklären, obwohl diese schon in der Onlinerechnung abgerechnet wurden?



Hank
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Beitrag von Hank » 08.09.2013, 04:31

Die AGB sind auch dafür, dass man sich klar darüber wird, ob man als Konsument überhaupt mit dieser oder jener Firma in Kontakt treten möchte. Diese Spielregeln sollen Multi-Rabattgenuss verhindern, der Unternehmer ist ja nicht die Caritas

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