Ebay, B-Ware

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buddy
Beiträge: 1
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Ebay, B-Ware

Beitrag von buddy » 28.03.2013, 18:41

Hallo.

Ich habe von Österreich aus auf ebay.de für meine Kinder Funkgeräte bestellt, ausgewiesen als "B-Ware".
Als sie heute ankamen, fehlte einer der Gürtelclips zur Befestigung.
Diese Gürtelclips wurden in der Beschreibung explizit als Bestandteil der Lieferung angegeben ("2 Funkgeräte, 2 Gürtelchips, 1 deutsche Anleitung").

Hierzu meine Frage: Der Händler scheint nicht gerade kooperativ, aber er müsste mir den fehlenden Clip doch eigentlich zusenden?

Es geht hier um Peanuts, sicher. Aber mir geht es um die genaue Erläuterung des Begriffe "B-Ware".
Zusatz: gilt diese Definition EU-weit?

Vielen Dank, Markus



Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 15.04.2013, 01:12

"B-Ware" ist - zumindest in Österreich kein rechtlicher/in Gesetzen verwendeter Begriff. Dennoch kanner bei der Vertragsauslegung eine Rolle Spielen. Unabhängig davon muss die Lieferung aber alle im Angebot enthaltenen Bestandteile enthalten. Sie haben daher einen Anspruch auf Lieferung des fehlenden Clips.

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