Ebay - Auktion beendet, Schadensersatz

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truckthomas
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Ebay - Auktion beendet, Schadensersatz

Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 07:26

Hallo!

Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Artikel bei Ebay eingestellt, der noch am gleichen Tag der Onlinestellung kaputt wurde. Ich habe sofort die Auktion beendet - es waren jedoch bereits Gebote im Wert von € 130 vorhanden.

Ich dachte mir, daß damit die Sache erledigt wäre - nun erhalte ich gestern einen Einschreiber einer Privatperson, mit kurz zusammengefasst folgendem Inhalt:

"...Sie haben den Artikel anderweitig verkauft.... bestehe nun auf Erfüllung des Kaufvertrages und Zusendung des Artikels.... bestehe außerdem auf eine Schadensersatzforderung... behalte mir zivil- und strafrechtliche Schritte vor...."

Mittlerweile weiß ich, daß durch Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag zustande kam,... was mich allerdings stutzig macht, sind folgende Tatsachen:

- ich habe der Dame nie die Auskunft gegeben, daß ich den Artikel anderweitig verkauft hätte
- die Dame hat mich nach Beendigung der Auktion nie zwecks Zusendung der Bankdaten für Erfüllung des Kaufvertrages,... kontaktiert
- dadurch, daß sie zuerst schreibt, ich hätte den Artikel anderweitig verkauft und danach, daß ich ihr den Artikel zusenden soll, sieht man eindeutig, daß die Dame nur auf das Geld aus ist und fast schon unlautere Absichten verfolgt!

Meine Fragen daher:
- da ich österreichische Staatsbürgerin und sie deutsche ist, wie ist hier die Rechtslage?
- was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu?
- wie setzt sich die Schadenserstzforderung zusammen? Der Artikel kostete im Fachhandel € 115 - wird momentan auf Online-Auktionshäusern zwischen 180-250 € gehandelt - die Dame setzte die Forderung jedoch auf € 430!
- der Artikel wurde durch den Hund meiner Eltern zerstört (clichee-haft, ich weiß), diese können dies auch bezeugen und ich habe es ihr auch schon angeboten, daß meine Eltern sie kontaktieren diesbezüglich

Da die Dame auf Mails nicht antwortet, werde ich wohl oder übel auch per Einschreiben antworten müssen, da dies von Österreich nach Deutschland immer recht lange dauert, wollte ich mich vorher erkundigen, welche Möglichkeiten,... ich habe.

Vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten - ich weiß, das Thema wurde vermutlich schon öfters behandelt, aber ich wollte meine Sachlage genau schildern.




truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 09:11

vielen Dank für die Info!
Ich habe das Angebot auch ordnungsgemäß beendet - war nur. ca. 7 Stunden online.

Anscheinend sind hier die ebay AGBs aber nicht ganz lückenlos - man geht einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden ein. Obwohl die Gebote gestrichen wurden!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 14:22

Wie lang war es noch bis zum Ende der Auktion?

Da sie Österreicher sind, ist österreichisches Recht anzuwenden.

Sind Sie Unternehmer? Wenn nein, müsste die Klage auch an ihrem Gerichtsstand (Wohnort) eingebracht werden.

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 14:39

Also ich bin österreichischer Staatsbürger, die "Käuferin" deutsche.
Bis zum Ende der Auktion waren es noch 6 Tage und ein paar Stunden...

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 14:54

Achja, Unternehmer bin ich nicht.
Käufer wie Verkäuferin sind Privatperson.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 15:02

Dann hat sie laut ebay AGB ja eh keinen Anspruch, vielleicht solltest du die Dame mal drauf hinweisen.

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 15:12

Anscheinend eben doch - die Dame hat § des BGB angegeben und auch Beispielurteile von Gerichtshöfen, wo eben genau solche Fälle beschrieben wurden.

- Kaufvertrag bei abgebrochenen Auktionen ist mit dem Höchstbietenden bindend. Dieser kann nach Fristsetzung vom Kauf zurücktreten.
- Dann jedoch für einen Ersatzkauf eine Schadensersatzforderung stellen.

Eben mein Problem ist zum einen, daß ich nich weiß, wie es sich in meinem Fall mit österr./deutschem Recht verhält und zum andren hat der Hund meiner Eltern den Artikel zerstört - ich also nicht schuld daran war.

Mein einziger Fehler war, bei Beendigung der Auktion nicht "Artikel wurde beschädigt" sondern "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" anzugeben und die Dame nicht gleich zu kontaktieren. Auch hätte ich offensichtlich Beweisfotos usw. machen sollen....

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 15:40

Wie gesagt Österreichisches Recht ist anzuwenden Art. 4 EVÜ.

Laut Ebay AGB die für beide gelten ist es nicht bindend. Außerdem ist die Schadenersatzforderung überhöht.

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 15:43

Wie kann es dann eigentlich zu derartigen Gerichtsurteilen kommen, bei denen fast immer dem Käufer recht gegeben wird? Ist hier die Rechtslage in Deutschland so viel anders?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 16:35

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/eb ... ensersatz/

Bei einem gerechtfertigten Grund (wie die Beschädigung des Artikels) sprechen auch die Gerichte in Deutschland keinen SE Anspruch zu.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 16:38

http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vorzei ... d-vorliegt

Außerdem Schadenersatzanspruch besteht im Erfüllungsinteresse:

Also Höchstgebot € 130,--

Verkehrswert € 200,--

Erfüllungsinteresse und Schadenersatzanspruch ist € 70,-- und nicht € 430,--

Außer die gute Dame kann nachweisen, dass sie die Sache um € 560,-- weiterverkaufen hätte können

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 23.01.2013, 19:02

Interessant! Vielen Dank für die Infos!

Mein Problem bei der Schadensersatzforderung ist folgendes: Bei dem Artikel handelt es sich um eine limitierte Sonderkollektion, welche recht selten angeboten wird.

Momentan sind bei ebay zB nur "Sofort-Kauf" Artikel drin, welche zu einem völlig überteuerten Preis von eben diesen ominösen € 450 angeboten werden (ich glaube fast schon, die Dame hat selbst unter einem andren Namen diese reingestellt)... Sieht man sich aber bereits beendete Angebote an, kann man gut erkennen, daß die Artikel für Gebote um 200-250 € weggehen. Um € 400 und aufwärts kauft niemand....

Nun könnte die Dame sich den Artikel um € 450 kaufen und mir eben jene Differenz in Rechnung stellen! Gibt es hier denn keine Regelung beim Schadensersatz, daß der Preis auch in Relation stehen muss, bzw ein wirklich "normaler" Preis sein muss? Das hätte ja keine Grenze nach oben ansonsten!

truckthomas
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Beitrag von truckthomas » 24.01.2013, 10:31

Weiß jemand was, wegen der Schadensersatzforderung?

Hab mir jetzt sogar noch vorsichtshalber einen Termin beim Anwalt besorgt - über die Rechtsschutzversicherung...

Hoffe, daß sich das dann alles klären lässt, wenn die gute Dame vom Anwalt ein Schreiben bekommt.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 24.01.2013, 10:33

Also, Erfüllungsinteresse ist das Interesse gemeint, die die Partei gehabt hätte, wenn der Vertrag zustanden gekommen wäre, zu ersetzen sind etwa die Mehrkosten eines Deckungskaufes bzw. eines Veräußerungsgewinnes.

Wenn nachzuweisen ist, dass sie dieses Stück nurmehr um € 430,-- kaufen kann, dann ist dieser Schaden unter Umständen zu ersetzen. Bzw. hätte sie dieses Stück um € 430,-- weiterverkaufen können auch. Hier muss sich die Erwerbschance bereits konkretisiert habe, also ausgemacht, dass Käufer A die Sache um € 430,-- gekauft hätte.

Natürlich muss sie sich aber abziehen, was sie sich erspart hat, also den Kaufpreis von € 130,--, also auch wenn sie das Ding jetzt um € 430,-- kauft, kann der max. Schadenersatz nut € 300,-- sein.

Überdies wurde der Artikel ja beschädigt und deswegen war die Beendigung der Auktion rechtmäßig. Deutsche Urteile kommen hier auch nicht zur Anwendung weil österreichisches Recht anzuwenden ist.

Hier können sie Urteile von österreichischen Gerichten suchen:
www.ris.bka.gv.at/jus/

Da jedoch Urteile im österreichischen Raum eher rar sind, werden sich diese natürlich etwas an die ähnliche Rechtslage in Deutschland orientieren, daher sehe ich eher wenig Chancen für einen Schadenersatzanspruch der Frau

Haben sie eine Rechtschutzversicherung?

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