Kostenpflichtige Gruppe auf Facebook erstellen

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ina21
Beiträge: 1
Registriert: 19.01.2013, 23:31

Kostenpflichtige Gruppe auf Facebook erstellen

Beitrag von ina21 » 19.01.2013, 23:52

Hallo,

ich befasse mich mit Fußballwetten und habe Tipps für Spiele in einer öffentlichen Gruppe auf Facebook gepostet. Nachdem ich gesehen habe, dass andere Gruppen für ihre geposteten Tipps 1-2 € verlangen, habe ich eine geschlossene Gruppe erstellt in der diejenigen, die beitreten möchten EINMALIG und FREIWILLIG eine 10€-Paysafecard übermitteln und dafür poste ich an Spieltagen Tipps, die ihnen zum Gewinn verhelfen. Es sind momentan nur 2 Nutzer, die angefragt haben und für die es in Ordnung war diesen Beitrag einzuzahlen. Es geht mir nicht darum, Leute abzuzocken sondern einfach darum eine Gruppe mit Leuten zu haben, die die Mühe schätzen, da es sehr viel an Zeit erfordert.

Nun hat einer der Nutzer eine beleidigende Nachricht gepostet, welches ich im Bildformat auf der öffentlichen Seite veröffentlicht habe. Nun hat mir dieser geschrieben, dass ich ein illegales Wettspiel betreibe und gegen Grundgesetze verstoße, da ich das Bild gepostet habe und er juristisch gegen mich vorgehen möchte. Das Bild habe ich gelöscht.

Ist sowas tatsächlich illegal bzw. fällt das Posten seines Kommentars unter das Datenschutzgesetz? Auf Facebook werden immerhin täglich irgendwelche Bilder oder Posts ohne Einverständnis anderer gepostet. Mich interessiert nur, ob man sich mit dem Erstellen von so einer Seite strafbar macht?


Vielen Dank im Voraus



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 26.01.2013, 22:01

Man muss sich da immer genau den Einzelfall anschauen, oft steckt ganz etwas anderes dahinter...

- aber z.B. nach § 78 des Urheberrechtsgesetzes dürfen Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden, also wenn ein Bild verbreitet wird, das entwürdigend, herabsetzend oder entstellend wirkt.

Grundsätzlich ist es mM so, dass man sich wahre Tatsachenbehauptungen, auch wenn man keine öffentliche Person ist, in einer modernen Medienwelt gefallen lassen muss. Bei negativen, völlig subjektiven Werturteilen, die kränkend und beleidigend sind besteht Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, alles braucht man sich auch nicht gefallen zu lassen.

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