Warenverkauf über Webshop und Kunde bezahlt nicht.

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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markus scharwitzl
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Warenverkauf über Webshop und Kunde bezahlt nicht.

Beitrag von markus scharwitzl » 28.12.2012, 19:03

Hallo;

Wir betreiben einen Webshop und verkaufen auch auf Rechnung. Wir machen bei jedem Auftrag eine direkte Bonitätsprüfung des Kunden. Es gibt immer wieder Fälle, bei dem der Kunde die bestellte Ware erhält und dennoch nicht bezahlt. In Deutschland kann dieser Vorgang neben dem Inkassoverfahren auch per Internet auf der Behörde gemeldet werden, dass neben dem Inkassoverfahren auch ein Strafverfahren einleitet, welche auf vorsätzlicher Betrug hinweist. Als Unternehmen mit Sitz in Österreich können wir dieses Verfahren leider nicht nutzen und müssen zuerst in Österreich den Vorfall anzeigen.

Können Sie uns mitteilen, ob das ins Österreich mit einem ähnlichen System machbar ist oder muss wirklich die örtliche Posten aufgesucht werden? Da hier mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vorfall wegen zur geringer Summe abgewiesen wird und der Kunde, der dies vorsätzlich macht, nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Es geht bei dieser Frage nicht um das aufzeigen das man mit anderen Zahlungsmittel verkaufen kann, vielmehr möchten wir wissen, ob ein einleiten eines Strafverfahrens mittels Internet möglich ist.

Vielen Dank für eine Antwort.



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.01.2013, 01:52

Bei Zahlungsverzug bringt eine Strafanzeige sowieso nicht viel, außer bei wirklichen Internetbetrügern. Bleibt nur, den Kunden an seinem Wohnsitz zivil zu klagen, was bei kleinen Beträgen ein Wahnsinn ist.

Bei Verbraucherverträgen kann der Wohn- bzw. Beschäftigungsort als Gerichtsstand für den Konsumenten in den AGB ohnehin nicht ausgeschlossen werden.

Als Unternehmer können Sie sich aber sowieso am besten an den Service-Point Recht der örtlichen Wirtschaftskammer wenden, z.B. an die Referate Außenwirtschaft, Betriebsberatung oder Wirtschaftsrecht.

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