Urheberrecht eBay Foto
Verfasst: 12.07.2012, 13:46
Hallo,
wie auch viele andere, habe ich wegen einer nicht berechtigten Fotoverwendung eine Abmahnung erhalten. Privat Sachen auf eBay (ebay.at - Österreich) wollte ich verkaufen - eBay beendete die Auktionen.
Ca. 14 Tage nach der Beendigung durch eBay erhielt ich eingeschrieben Rechtsanwaltsbrief aus Deutschland mit der klassischen Abmahnung - ich hatte 24h Zeit Unterlassung/Verpflichtung, sowie xxx Anwaltskosten und jeweils xxx pro Bild - Gesamt xxx zu bezahlen. Falls nicht, Androhung sofortige Einstweilige Verfügung etc etc. Genaue Dokumentation über das ganze war beigefügt.
Nach dem ich eine kurze Google Recherche tätigte, wobei eindeutig nach 2 Min. erkennbar ist, dass dieser RA, sowie der Kläger, dies serienmässig machen und unzählige Foren davon berichten - tat ich einfach nichts.
Nun nicht ganz 2 Monate später (seit Entfernung des Angebots) erhalte ich einen eingeschriebenen Brief von einem Landgericht in D, den ich noch nicht von der Post abgeholt habe.
Fakt bzw. was mich interessiert - kann eine Einstweilige Verfügung (aufgrund der Dringlichkeit) da wirklich durchgesetzt worden sein? Seit der eBay Beendigung wurde das Foto nicht mehr verwendet, noch sonst etwas verbotenes gemacht? Was ist hier dringlich?
Und noch viel interessanter für alle: kann der deutsche Rechtsanwalt über das Landgericht xxx auf mich hier in Österreich etwas vollziehen? Kommt der da ran? Und wenn ja, wie? Ich meine deutsches ist ja nicht gleich österreichisches Recht. Und falls es zu einer Verhandlung kommen würde, wäre Gerichtsstand in der Stadt in Österreich oder muss ich nach D vorgeladen werden?
wie auch viele andere, habe ich wegen einer nicht berechtigten Fotoverwendung eine Abmahnung erhalten. Privat Sachen auf eBay (ebay.at - Österreich) wollte ich verkaufen - eBay beendete die Auktionen.
Ca. 14 Tage nach der Beendigung durch eBay erhielt ich eingeschrieben Rechtsanwaltsbrief aus Deutschland mit der klassischen Abmahnung - ich hatte 24h Zeit Unterlassung/Verpflichtung, sowie xxx Anwaltskosten und jeweils xxx pro Bild - Gesamt xxx zu bezahlen. Falls nicht, Androhung sofortige Einstweilige Verfügung etc etc. Genaue Dokumentation über das ganze war beigefügt.
Nach dem ich eine kurze Google Recherche tätigte, wobei eindeutig nach 2 Min. erkennbar ist, dass dieser RA, sowie der Kläger, dies serienmässig machen und unzählige Foren davon berichten - tat ich einfach nichts.
Nun nicht ganz 2 Monate später (seit Entfernung des Angebots) erhalte ich einen eingeschriebenen Brief von einem Landgericht in D, den ich noch nicht von der Post abgeholt habe.
Fakt bzw. was mich interessiert - kann eine Einstweilige Verfügung (aufgrund der Dringlichkeit) da wirklich durchgesetzt worden sein? Seit der eBay Beendigung wurde das Foto nicht mehr verwendet, noch sonst etwas verbotenes gemacht? Was ist hier dringlich?
Und noch viel interessanter für alle: kann der deutsche Rechtsanwalt über das Landgericht xxx auf mich hier in Österreich etwas vollziehen? Kommt der da ran? Und wenn ja, wie? Ich meine deutsches ist ja nicht gleich österreichisches Recht. Und falls es zu einer Verhandlung kommen würde, wäre Gerichtsstand in der Stadt in Österreich oder muss ich nach D vorgeladen werden?