Urheberrecht eBay Foto

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snufi
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Urheberrecht eBay Foto

Beitrag von snufi » 12.07.2012, 13:46

Hallo,

wie auch viele andere, habe ich wegen einer nicht berechtigten Fotoverwendung eine Abmahnung erhalten. Privat Sachen auf eBay (ebay.at - Österreich) wollte ich verkaufen - eBay beendete die Auktionen.

Ca. 14 Tage nach der Beendigung durch eBay erhielt ich eingeschrieben Rechtsanwaltsbrief aus Deutschland mit der klassischen Abmahnung - ich hatte 24h Zeit Unterlassung/Verpflichtung, sowie xxx Anwaltskosten und jeweils xxx pro Bild - Gesamt xxx zu bezahlen. Falls nicht, Androhung sofortige Einstweilige Verfügung etc etc. Genaue Dokumentation über das ganze war beigefügt.

Nach dem ich eine kurze Google Recherche tätigte, wobei eindeutig nach 2 Min. erkennbar ist, dass dieser RA, sowie der Kläger, dies serienmässig machen und unzählige Foren davon berichten - tat ich einfach nichts.

Nun nicht ganz 2 Monate später (seit Entfernung des Angebots) erhalte ich einen eingeschriebenen Brief von einem Landgericht in D, den ich noch nicht von der Post abgeholt habe.

Fakt bzw. was mich interessiert - kann eine Einstweilige Verfügung (aufgrund der Dringlichkeit) da wirklich durchgesetzt worden sein? Seit der eBay Beendigung wurde das Foto nicht mehr verwendet, noch sonst etwas verbotenes gemacht? Was ist hier dringlich?

Und noch viel interessanter für alle: kann der deutsche Rechtsanwalt über das Landgericht xxx auf mich hier in Österreich etwas vollziehen? Kommt der da ran? Und wenn ja, wie? Ich meine deutsches ist ja nicht gleich österreichisches Recht. Und falls es zu einer Verhandlung kommen würde, wäre Gerichtsstand in der Stadt in Österreich oder muss ich nach D vorgeladen werden?
Zuletzt geändert von snufi am 17.07.2012, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.



Hank
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Beitrag von Hank » 13.07.2012, 22:55

Ja, gratuliere, sehr g'scheit zuerst auf das Anwaltsschreiben nicht zu reagieren, dann auf das e-mail nicht und dann den Brief auch nicht abholen - Sie könnten wichtige Fristen versäumen! Die Anwälte haben es schon ernst gemeint, aber den Post- und Bankenweg abwarten müssen.

Wichtig ist in so einem Fall immer, dass man die Forderung entweder sofort bestreitet oder zumindest sofort eine Stellungnahme abgibt - "Wer schreibt bleibt!" lautet ein alter Juristenspruch.

Klar, "Einstweilige Verfügung" klingt ziemlich bedrohlich, dürfte aber nur die Herausnahme der Fotos aus dem Netz betreffen.

Außerdem weiß man jetzt auch gar nicht was drinnen steht im Brief vom Landgericht Köln. An sich ist die Klage immer am Ort des Beklagten einzubringen, allerdings kann der Gerichtsstand vertraglich (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eigens vereinbart werden.

Innerhalb der Europäischen Union muss im Allgemeinen damit gerechnet werden, dass Rechtsansprüche, auch deutsche, gerichtlich bei uns durchgesetzt werden können, auch wenn sich die Verfahrensdauer bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug in der Regel oft ganz wesentlich verlängert.

Was die Abmahnungen angeht, sind diese zu einem überaus häufig gebrauchten Instrument der Durchsetzung des Urheberrechts geworden, etwa bei der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien auf Internetseiten wie in Ihrem Fall oder bei unerlaubtem Filesharing.

Mittlerweile hat sich gar der Begriff der „Abmahnindustrie“ eingebürgert. Klar, niemand mag einen Brief vom Anwalt im Postkastl haben und natürlich gibt es schwarze Schafe, die die Angst und den Respekt der Leute vor allem was mit Recht zu tun hat ausnützen.

Abmahnungen werden aber normalerweise von beauftragten Rechtsanwälten nur in begründeten Fällen vorgenommen, deren Kosten bei erfolgreicher Durchsetzung der Abgemahnte zu tragen hat. Sie berechnen sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und werden durch den Streitwert, also den Geldwert des Streitgegenstands bestimmt.

Daneben ist normalerweise auch ein Schadensersatz für das verletzte Recht, in dem Fall für die beiden Bilder zu zahlen. Die hundertzwanzig Euro Anwaltskosten scheinen für diesen eher kleinen Verstoß gegen das Urheberrecht als vertretbar, eine Reduzierung der 2x180 Euro wären zu Beginn leichter möglich gewesen.

Also am besten selber kreativ sein, aber nicht in puncto Gesetzesumgehung!

Hank 8) 8) 8)

snufi
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Beitrag von snufi » 16.07.2012, 16:04

Hank hat geschrieben:Klar, "Einstweilige Verfügung" klingt ziemlich bedrohlich, dürfte aber nur die Herausnahme der Fotos aus dem Netz betreffen.
Die Fotos wurde sofort entfernt, da die Auktion ja durch eBay gelöscht wurde - es war ab diesem Zeitpunkt (4 Tage bevor der Rechtsanwalt den ersten Brief versendet hat) bereits nichts mehr im Netz.
Außerdem weiß man jetzt auch gar nicht was drinnen steht im Brief vom Landgericht Köln. An sich ist die Klage immer am Ort des Beklagten einzubringen, allerdings kann der Gerichtsstand vertraglich (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eigens vereinbart werden.
Das heißt, die könnten verlangen, dass ich nach Köln fahre?
Daneben ist normalerweise auch ein Schadensersatz für das verletzte Recht, in dem Fall für die beiden Bilder zu zahlen. Die hundertzwanzig Euro Anwaltskosten scheinen für diesen eher kleinen Verstoß gegen das Urheberrecht als vertretbar, eine Reduzierung der 2x180 Euro wären zu Beginn leichter möglich gewesen.

Also am besten selber kreativ sein, aber nicht in puncto Gesetzesumgehung!
Kreativ sein? Wie sollte sich in meinem konkreten Fall nun die Kreativität zeigen? :) ....

Wegen den Gebühren - ich habe etliche Beiträge gefunden, wo bei solchen Fällen nun grundsätzlich die Abmahnkosten mit 100€ gedeckelt wurden und bei div. Gerichtsverfahren dem Kläger jeweils 20-45€ je Bild zugesprochen wurden - NIE mehr (blöd sind da eher die Prozesskosten). dh mein Kläger könnte max. 190€ "erklagen" - Fakt ist - das war alles in Deutschland .... was heißt das für mich in Österreich? Und konkret - wie schließe ich die Sache am besten ab um wieder "gut" schlafen zu können ..... :roll:

Hank
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Beitrag von Hank » 21.07.2012, 09:02

Wer sich nicht an die Rechtsordnung hält, wird von dieser auch nicht geschützt...

Kreativ sollte man mit seinem Geschäftsmodell sein, d.h. kreative Inhalte entwickeln und sich nicht als Wegelagerer in Wild West Manier im Internet bewegen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern eine besondere Art öffentlicher Raum, wo die Rechtsdurchsetzung eben immer schwerer ist als im Privatbereich, siehe die ganzen öffentlichen Plätze in der analogen Welt, die durch Polizei, Security und Video wegen Vanadalismus usw. überwacht werden müssen.

Ähnliches entwickelt sich gegen die Randalierer auch im virtuellen Raum - Internet-Freibeuterei ist ein sicher rasch vorübergehendes Phänomen, aber trotzdem soll das Internet schnell, billig und unbürokratisch bleiben.

Gerichtsstand ist Köln dann, wenn man es drauf ankommen lässt und sich nicht außergerichtlich mit den Anwälten einigen kann. Der Wert von Bildern hängt bekanntlich von sehr vielen, oft subjektiven Faktoren ab.

Allerdings hätte der Richter ein Mäßigungsrecht, bieten Sie den Anwälten halt eine Summe an, die Sie für angemessen halten und auch sofort zu zahlen bereit sind, weil auch die Anwälte wissen, wie lange Zivilprozesse dauern.

Also direkt ohne Gericht eine Lösung finden, seinen guten Willen zur zukünftigen Unterlassung von titellosen Rechtseingriffen demonstrieren - und falls Sie Rechtsanwälte usw. echt nicht mögen, bieten Sie diesen in Zukunft einfach keinen Anlass mehr, gegen Sie tätig zu werden...

Hank 8) 8) 8)

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