Beleidigende Bewertung bei eBay

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oidahabara1
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Beleidigende Bewertung bei eBay

Beitrag von oidahabara1 » 11.05.2012, 14:25

Ein Verkäufer hat mich, als Rache für eine negativer Bewertung, seinerseits in seine Bewertung als "Trickbetrüger ... Vorsicht" bezeichnet.

Ist das ein Strafbestand und wenn ja, wo zeige ich das an? Er ist aus der Steiermark.



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.05.2012, 07:11

Zuerst würde ich den Verkäufer zu einer Stellungnahme auffordern wie er dazu kommt, so etwas zu sagen, und wenn der Vorwurf wirklich haltlos ist, sofortiges Unsichtbarmachen der Eintragung fordern.

Und dann entweder zur nächsten Polizeiwachstube gehen und den Fall schildern oder selbst an die Staatsanwaltschaft schreiben und sich gleichzeitig dort als Privatbeteiligter anmelden, weil je nach Schwere, d.h. Größe der Öffentlichkeit, die die falsche Behauptung gelesen hat, kann durchaus auch noch Schadenersatz wegen erlittener Kränkung (sowie zukünftige Unterlassung) begehrt werden.

Einen Geldbetrag kann der Strafrichter nach seinem Ermessen festsetzen, falls der Fall überhaupt verfolgt wird, sonst muss man auf eigene Kosten und Risiko am Zivilgericht streiten, was bedeutet, dass man dort im Gegensatz zum Strafprozess alles selber beweisen muss.

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