Eingebundene Bilder in Foren

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Ratsuchende1
Beiträge: 2
Registriert: 07.03.2012, 16:41

Eingebundene Bilder in Foren

Beitrag von Ratsuchende1 » 09.03.2012, 11:46

Hallo,

ich habe mal eine Frage (und ich glaube, die passt hier sogar sehr gut rein): Ein Freund von mir betreibt eine privates Forum (sie wie dieses hier) zum Computer und hat nun Post bzw. eine Abmahnung von einem Anwalt bekommen, weil ein anderer Nutzer ein fremdes Bild direkt in einen Post eingebunden hat. Dies hatte er über Google gefunden. Immerhin hatte der Nutzer darunter eine Quellenangabe gepostet. Nun guckt mein Freund ja nicht jeden Tag in sein Forum und kann auch nicht alle Artikel lesen/prüfen. Das Bild war nun wohl schon einige Tage drin und der Anwalt möchte nun wissen, wie oft die Seite mit dem Bild aufgerufen wurde. Vermutlich um daraus die Kostennote zu ermitteln? Was kann mein Freund dagegen tun? Der Streitwert beträgt laut seinen Angaben 5.100 Euro! :shock:

Danke und Gruß
Frederike



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.03.2012, 04:51

Es gibt Sorgfaltspflichten, vor allem wenn man eine Internetseite gewerblich betreibt, weil da gilt das strenge Handelsgesetzbuch und Gewerbe bedeutet in dem Fall vor allem "regelmäßig" im Rahmen des Zumutbaren. Quellenangabe kann der Urheber als Nebenpflicht verlangen, wenn er seine Zustimmung erteilt hat bzw. wird man als Nutzer sowieso tun, um seine Positionen usw. zu untermauern.

Wenn ein Nutzer diverse Schutzmaßnahmen (z.B. Copyrightzeichen, AGB...) umgeht, um seine Inhalte zu verbreiten, kann Ihr Freund als Betreiber sich an diesem schadlos halten, die Seite sperren usw.

Falls Ihr Freund aber diese Inhalte aus geschäftlichen und/oder organisatorischen Erwägungen duldet, werden angemessene Verwendungs- und Unterlassungsansprüche fällig. Die Höhe hängt von den zu Unrecht in Anspruch genommen Vorteilen ab - wie viele Klicks, welche Werbeeinschaltungen, Kunden usw. konnten dadurch lukriert werden? Alles eine Frage von Beweis und Beweislast.

Am sichersten sind Links als Verweis zu fremden Bildern, ähnlich einem Gastronomieführer oder so in der realen Welt, wo ein maschinell generiertes Vorschaubild nur auf das Original verweist und so nicht ins Urheberrecht eingreift.

Eine zulässige und wirksame Ausrede ist oft die Technik, wo mit einem festgelegtem Programm oft völlig selbständig und ohne weiteres Zutun z.B. aufgefundene/eingegebene Bilddateien zu Vorschaubildern o.ä. konvertiert werden und so zu reinen Maschinenschöpfungen werden. Sind wir denn nicht alle irgendwie auch Opfer von diesen Geräten? Der Computer als Hamsterradbeschleuniger...

Also: Mit dem Anwalt reden, ihn mit sachhaltigen Infos überschütten, denn von Technik hat er meistens eher wenig Ahnung, dabei den guten Willen zur künftigen Unterlassung kundtun, ein Angebot zur Besänftigung vorbereiten, z.B. Richtigstellung posten oder kostenlose Werbeeinschaltungen...

Hank, 8) 8) 8)

Ratsuchende1
Beiträge: 2
Registriert: 07.03.2012, 16:41

Beitrag von Ratsuchende1 » 13.03.2012, 16:20

Hallo Hank,

danke für die Information. Das Thema ist ja doch schwieriger als ich dachte - vorallem für mich als Jura-Laie. Ich werde ihm also tatsächlich mal empfehlen zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Sicher ist sicher ;-)

Danke, Frederike

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