Referenzklausel in den Verkaufsbedingungen

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Der Denker1
Beiträge: 1
Registriert: 28.02.2012, 08:31

Referenzklausel in den Verkaufsbedingungen

Beitrag von Der Denker1 » 28.02.2012, 08:40

Liebe Jusliner!


Ich habe zwei Fragen bezüglich des Urheberrechts.

1. Und zwar würden wir (Raumaustattungsbetrieb) gerne eine Klausel in unsere Verkaufsbedingungen aufnehmen, die es uns erlaubt Fotos von fertigen Arbeiten bei unseren Kunden (z.B. Böden, Vorhänge, Tapeten, Komplettrenovierungen etc.) Fotos zu machen und auf unserer Website als Refernzprojekte zu veröffentlichen. Natürlich ohne Personen darauf. Nur die Räume an sich.

2. Ist es erlaubt Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung als Referenz anzugeben, sprich Kunden (Firmen) auf unserer Website als Referenz zu nennen? Wenn nicht, können wir evtl. wieder durch eine Klausel in den Verkaufsbedingungen umgehen, dass wir jeden extra um Erlaubnis bitten müssen bevor wir ihn als Referenz angeben können? Es ist nämlich sowohl nervig für uns als auch den Kunden wenn wir immer nachfragen müssen.

Ist das möglich oder würden wir damit gegen irgendwelche Gesetze verstoßen?

Wenn das möglich wäre, wie würde eine Formulierung so einer Klausel aussehen?


Mit freundlichen Grüßen,

Der Denker



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.03.2012, 10:33

Es gibt Meinungs- und Pressefreiheit und wenn Sie als Raumausstatter auf Ihrer Homepage über Ihre erfolgreichen Tätigkeiten berichten, gibt es mM keinen Grund warum Sie Ihre Kunden nicht erwähnen dürfen.

Es kommt natürlich immer auf die Form und Verhältnismäßigkeit an - nur weil Sie, sagen wir Ferrari einen bestimmten Teppichstoff geliefert haben, dürfen Sie natürlich nicht schreiben "Hausdesigner von Ferrari, Maranello, Italy".

Bei Bildern gibt es das Recht auf das eigene Bildnis, also auch auf einen nach persönlichen Gesichtspunkten designten Raum, was durchaus als eigenes Werk zu interpretieren ist und nur der Urheber hat dabei das Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht.

Es wird also Firmen geben, die um jede Publicity froh sind und welche, die man am besten eigens um Zustimmung bzw. Abstimmung fragt, weil man bei großen Firmen leicht Marketingkonzepte durchkreuzt und damit die Geschäftsstimmung vor allem für sich selber trübt.

Ich würde das also immer genau auf den Einzelfall zuschneiden, Kundenkontakt soll einem nie zu lästig sein, sondern man soll das eher als zusätzliche Dienstleistung am Kunden sehen, der mit jeder gut gestalteten und gut formulierten Erwähnung an sich nur gewinnen kann.

Hank, 8) 8) 8)

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