Gewerbe Anmeldung nötig?

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einfach-einkaufen.at
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Gewerbe Anmeldung nötig?

Beitrag von einfach-einkaufen.at » 10.01.2012, 23:05

Hy,


Benötige ich eine Gewerbeanmeldung wenn ich eine normale Website betreibe und auf dieser den Verkauf von anderen Firmen ermögliche?

Also, auf meiner Seite können Kunden verschiedene Artikel ansehen und bei BEdarf kaufen, hier gäbe es 2 Möglichkeiten entweder ich mache es so das diese an mich bezahlen aber hierfür benötige ich den Handelsagenten meines wissens....

2.möglichkeit: ich betreibe eine Seite auf der von diversen Firmen Produkte beworben werden, die Kunden können diese auch kaufen aber können sie nur direkt über die verkaufende Firma bestellen, also habe ich nichts mit dem verkauf zu tun sondern gebe nur meine Seite zur Verfügung.

Mit Sicherheit gibts da ne Grenze wo man keine Gewerbeanmeldung braucht und nur im Steuerausgleich die Einnahmen reinschreibt, oder wenn man tatsächlich mehr verdient halt das GEwerbe anmeldet....

Hoffe ihr wisst was ich meine, bin beim erklären ned der beste ^^



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 13.01.2012, 15:08

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass sie mit dem Berieb ihrer Webseite einen "Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil" erzielen möchten (§ 1 Abs. 2 GewO). Wenn das so ist, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit - unabhängig, wieviel sie damit verdienen. Die Gewerbeberechtigung kann man mit einem Führerschein vergleichen: auch wenn ich nur 100km im Jahr fahre, brauche ich eine Führerschein... - Welcher "Gewerbeschein" gebraucht wird, hängt davon ab, wie sie die Sache anlegen, wie sie es selbst richtigerweise sehen.
Was die Steuern und Sozialversicherung anbelangt, da gibt es sehr wohl Untergrenzen, wo es allenfalls günstiger sein kann...
Am besten informieren sie sich einmal bei der Wirtschaftskammer, die können ihnen im Detail Auskunft geben, wie sich am besten (und am billigsten) vorgehen.
LG!

einfach-einkaufen.at
Beiträge: 3
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Beitrag von einfach-einkaufen.at » 14.01.2012, 15:29

also hab mich mal etwas informiert,

man kann wenn man nur auf provision arbeitet, spezielle sachen ohne Gwerbeanmeldung machen, aber nur bis ca 700€ Jahr.
Darüber benötigt man eine dementsprechende Handelsagentanmeldung und ist bis ca 4400€ gewinn (Kleinunternehmerregelung) umsatzsteuerfrei.

Sprich man kann ein gewerbe anmelden und muss erst am 4400€ eine umsatzsteuer bezahlen, alerdings muss man diese schätzung wieviel man im kommenden jahr verdient schon am anfang wissen.

Was man mir auch noch gesagt hat man kann erstmal anfangen bis man etwas GEld verdient und danach eben sofort Anmelden, davor ist es nicht unbedingt notwendig und kostet geld.

Hoffe die Infos sind richtig, falls nicht Sry.

Dleh
Beiträge: 3
Registriert: 11.04.2012, 17:42

Beitrag von Dleh » 11.04.2012, 18:15

"Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil" erzielen möchten (§ 1 Abs. 2 GewO)
Andreas hat es schon richtig zitiert. Ich würde in jedem Fall ein Gewerbe (in dem Fall zB.: das freie Gewerbe "Handel und Handelsagent...)
anmelden.

Falls Sie noch nicht Gewerbeinhaber eines solchen Gewerbes sind/waren, können Sie über die Wirtschaftskammer die Anmeldung inklusive Neugründerformular vornehmen. Damit ist es gebührenfrei.

Ansonsten ist das Bezirksamt bzw. die Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Standorts der Gewerbeausübung zuständig.

Zu bedenken sind die steuerlichen Aspekte und die Kosten für die Umlage, da kann ich leider keine genauere Info geben.

mfg
Dleh (Gewerbereferent)

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