Seite 1 von 1

Offenlegung / Impressum bei Blog: Welches Recht?

Verfasst: 26.10.2011, 21:56
von Wolfgang Konczer
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine kurze Auskunft.

Betrieben werden soll ein Blog auf der Plattform Wordpress.com, der Server steht meines Wissens nach in den USA. Betreiber des Blogs ist ein Österreicher (= ich :-))

Ich gehe davon aus, daß trotz des Serverstandortes im Ausland hinsichtlich der Offenlegung bzw Impressum das österreichische Recht gilt. Ist dies korrekt?

Vielen Dank und liebe Grüsse,
Wolfgang

Verfasst: 29.10.2011, 00:52
von Hank
Ich tät' sowieso zuerst einmal sagen, um sich in der digitalen Welt rechtlich zu orientieren ist es oft eine Hilfe, seinen Fall gedanklich in die analoge Welt zu übertragen, also:

Server (= Druckerei) in USA, Herausgeber (= Blogger) in Österreich. Daher: Das Impressum wie auf einem in Österreich erscheinenden Druckwerk anführen und wie eine analoge Zeitung national und international (= Internet) vertreiben.

Hank 8) 8) 8) 8)