Copyright Verletzung an einem Foto

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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MWP
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Copyright Verletzung an einem Foto

Beitrag von MWP » 13.10.2011, 21:31

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:
seit einiger Zeit fotografiere ich sehr gerne und zeige meine Fotos auf Facebook. Jetzt habe ich vor kurzem eines meiner Fotos auf einer kommerziellen Homepage (gezeigt mit einem Copyright dieser Firma)

Jetzt ergaben sich nach einigen Diskussionen mit Freunden folgende Probleme:

1. Das Foto befindet sich auf dem Social Network Facebook...könnte sich irgendwo in den AGB's ein Hinweis befinden dass diese Firma mein Foto ohne rückfragen verwenden darf?

2. In der Beschreibung dieses Fotos befindet sich ein Copyright jedoch nicht mit meinem vollständigen Namen
also nicht: Copyright "Vorname Nachname"
sondern: Copyright "Nachname" Production

wie soll ich nun vorgehen? (Die Fotos werden von mir NOCH nicht verwendet um damit Geld zu verdienen, jedoch soll diese Firma nicht ganz so leicht davonkommen)
Vielen Dank im Voraus



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.10.2011, 02:09

Durch das Hochladen auf FB hat man von seinem Urheberrecht zur Verbreitung und Zurverfügungstellung seines Werks Gebrauch gemacht, der Werkschutz bleibt jedoch voll erhalten, d.h. es dürfen keine Kürzungen, Veränderungen usw. vorgenommen werden.

Dieser Firma wurde allerdings an deinem Fotos kein Verwertungsrecht erteilt.

Es gibt allerdings so etwas wie ein "freies Werknutzungsrecht", das für vorübergehende Vervielfältigungen zulässig ist, wenn sie flüchtig oder begleitend sind und wenn sie ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind, was im Internet bzw. FB durchaus anzunehmen ist und wenn sie vor allem keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat.

Im Internetzeitalter ist natürlich ein e-mail die zweckmäßigste Variante, mit dieser Firma Kontakt aufzunehmen und nach deren Absichten zu fragen, vielleicht schaut ja für einen selber ein interessantes Projekt heraus...

Hängt dann in puncto Rechtsdurchsetzung von Unterlassungs- und Verwendungsansprüchen davon ab, wo die Firma ihren Sitz hat und natürlich vom Streitwert bzw. vom ideellen Wert.

Der Urheber jedenfalls bestimmt, ob und mit welcher Urheberbezeichnung das Werk zu versehen ist.

Insgesamt ist das Internet mM ein stark demokratisierendes Medium mit vielen freien Möglichkeiten für alle, was nicht durch polizeistaatmäßige Regelungen unnötig eingeschränkt werden soll, oder man hält sich mit seiner Veröffentlichungslust eben zurück.

Alter Juristenspruch: "Wer sich gemein macht, muss mit Gemeinheiten rechnen", d.h. die Reizschwelle für unerwünschtes Verhalten der Allgemeinheit steigt im Netz drastisch nach oben...

lg Hank 8) 8) 8) 8)

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