firmenwebsite - mitbewerber nennen

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pt_dewetron
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firmenwebsite - mitbewerber nennen

Beitrag von pt_dewetron » 28.02.2011, 13:49

Hallo,

ich hätte eine frage auf die ich leider noch keine Antwort im Netz gefunden habe....

Wir stellen auf unserer Firmenwebsite unsere Produkte vor und beschreiben diese sehr genau inkl. technische Datenblätter und Anwendungsbeispiele für unsere Messtechniklösungen. Dabei haben wir zukünftig vor Hersteller kompatibler Sensoren (wir selbst produzieren oder vertreiben diese nicht - ist also einen reine Kundeninformation) exemplarisch anzuführen und deren Namen auch in unsere Meta-Tags (Description und ev. Keywords) aufzunehmen.

Das hat den Hintergrund, dass der Kunde oftmals einen Sensor hat und nach entsprechenden Messtechniklösungen sucht und mit dieser Suche auch unsere Website finden soll.

Ist das rechtlich einwandfrei? Wie gesagt es werden keine versteckten Inhalte für Google produziert sondern nur "echter & für Alle sichtbarer Content".

Danke für zweckdienliche Hinweise!

lG


PS: "such dir einen Anwalt!" ist kein zweckdienlicher Hinweis :)



MG
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Beitrag von MG » 01.03.2011, 00:16

Ich hoffe, ich hab das technisch nicht falsch verstanden...:

Sie vertreiben etwas, das man auch mit Fremdprodukten arbeiten lassen kann?

Also -blödes- Beispiel: Sie bauen ein Handy XY. Dieses läuft mit Akku XY , aber er läuft auch mit Akkus von A, B, C.

Wenn das so ist, dann ist an der bloßen Nennung der kompatiblen Produkte nichts auszusetzen. Sie dürfen aber weder die Wort/Bildmarken verwenden noch fremde Fotos etc, wohl aber hinschreiben verwendbar sind auch die Akkus A123, B456 etc.

Auch im Metatagging etc. sehe ich keine Gefahr, weil Sie ja nicht "geheim umleiten" und auch einen tatsächlichen Bezug zu den genannten Produkten haben. Auch stören Sie ja nicht den Wettberwerb der Anbieter dieser Sensoren, sondern fördern ihn ja geradezu.

Sollte ich die Frage technisch doch nicht kapiert haben, bitte um Aufklärung.

Vor einem so wichtigen Schritt wäre aber in jedem Fall -auch wenn Sies nicht lesen wollten - detaillierte rechtliche Beratung erforderlich. Mich wundert es immer wieder, dass sich Unternehmen hier um Rat in so elemantaren Dingen bermühen...



mfG

RA Michael Gruner

Hank
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Beitrag von Hank » 01.03.2011, 02:59

Ein Anwalt ist in so einem Fall eh' nicht der erster Ansprechpartner - als Unternehmer bzw. als angehendes Unternehmen ist die Wirtschaftskammer eine der ersten Kontaktstellen, z.B. der "Gründerservice". Für was ist man da als Unternehmer Pflichtmitglied? Eben.

Welche Gewerbe-Berechtigung Sie benötigen, hängt von der geplanten bzw. ausgeübten Tätigkeit ab. Da die richtige Zuordnung nicht immer eindeutig ist, empfiehlt sich eine abklärende Beratung in der Wirtschaftskammer.

Hank 8) 8) 8)

pt_dewetron
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Beitrag von pt_dewetron » 02.03.2011, 09:23

@ MG - vielen Dank für die Auskunft, ich hätte das auch so gesehen und das angeführte Beispiel ist zutreffend bzw. hat die sachlage erfasst - bei der wko habe ich mich schon schlau gemacht aber keine eindeutige empfehlung gefunden - damit hoffte ich hier auf "praxisrelevantere" aussagen zu treffen - ist ja auch eingetreten; danke nochmals

@ Hank - wir sind mit 200 mitarbeitern nicht gerade in der gründung begriffen, aber trotzdem danke für den hinweis - lg

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