Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Hans-Juergen Kozik
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Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

Beitrag von Hans-Juergen Kozik » 04.02.2011, 19:24

Hallo,

Ich habe einen Artikel (CD-Player) bei Ebay aus UK um GBP 140,00 samt Versandkosten ersteigert. Ich habe mit Paypal bezahlt und der Verkäufer hat den Player geschickt. Der Player war jedoch defekt konnte keine CDs lesen. Ich hab also bei eBay einen Fall eröffnet, daß es bei dem Kauf ein Problem gibt. Laut Anleitung zum Käuferschutz soll man zuerst versuchen ob eine Einigung mit dem Verkäufer möglich ist und nur wenn dieser sich nicht meldet soll man den Fall eskalieren.

Also habe ich den Verkäufer kontaktiert und er hat sich bereit erklärt mir das Geld zurückzugeben, wenn ich ihm den Player auf meine Kosten zurücksende.

Ich hab also den CD-Player zurückgeschickt (laut Versanddienst auch erhalten) aber er retourniert mir das Geld nicht und meldet sich auch nicht auf meine eMails. Nun habe ich keinen Player, kein Geld und doppelte Versandkosten.

Ich habe mich also wieder an e-Bay gewendet, aber die putzen sich nun ab weil ich den Fall nicht innerhalb von 45 Tagen ab Kaufdatum eskaliert habe. Aber laut ihrer Anleitung zum Käuferschutz soll man das nur machen wenn eine Einigung mit dem Verkäufer nicht möglich ist. Es schien jedoch zuerst eine Einigung möglich. Konnte ja nicht voraussehen, dass er mich betrügen will. Habe auch nirgends gelesen sie müssen innerhalb der 45 Tage auf jeden Fall eskalieren auch wenn eine Einigung möglich scheint.

Was denkt ihr wie ich den Verkäufer am besten Drohen kann um doch noch an mein Geld zu kommen und was soll ich im Ernstfall anwenden?

a) Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
b) nationales Bagatellverahren soll ja auch bei EU Forderungen funktionieren
c) Anzeige wegen Täuschung
d) Anzeige wegen Betrug
e) weitere Vorschläge?

Die Kosten sollten so gering wie möglich sein.

oder

wegen e-Bay Käuferschutzverfahren zum Konsumentenschutz gehen:
a) irreführender Beschreibung des Verfahrens
b) Werbung mit einem Schutz der so nicht vorhanden ist

Wie ist hier eure Meinung?
Vielen Dank im Voraus.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2011, 20:49

Unabhängig vom Verfahrensrecht ist klar, dass die Verfahrenskosten fast ähnlich hoch wie der strittige Betrag sein werden. In Österreich kostet eine Zivilklage in dieser Höhe bereits 55 Euro Gerichtsgebühren und dann kommt meistens ein Vergleich vor Gericht heraus, d.h. man kriegt vielleicht die Hälfte.

Von Anwaltskosten gar nicht zu reden, obwohl man in erster Instanz unvertreten sein kann.

Wenn es Hinweise auf kriminelle Machenschaften gibt, dann kann man das auch anzeigen, was aber nichts mit der Betreibung des Betrages zu tun hat.

Also: Die Situation noch einmal eBay schildern, weil die haben ja täglich zig-hundert solche Angelegenheiten und wenn du selbst alles korrekt abgewickelt hast, wird eBay sicher alles zumutbare unternehmen, dass du schadlos gehalten wirst. Ist ja schließlich ihr geschäftliches Interesse...

Abgesehen davon, haben die Engländer eine andere Stromspannung, das kann bei solchen mikroelektronischen Geräten bei der Spannungsanpassung bereits einen Unterschied machen.

Habe schon erlebt, dass hier geladene Akku-Batterien für ein in USA gekauftes Gerät nicht funktionierten bzw.irgendwie zu schwach waren. Musste man normale Duracell-Batterien nehmen, dann ging's.


Toi, toi, toi!
Hank 8) 8) 8)

Hans-Juergen Kozik
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Beitrag von Hans-Juergen Kozik » 07.02.2011, 16:02

Zuerst versuch ich es einmal mit Anzeige wegen Betrugs. Die Behörden arbeiten dabei mit eBay zusammen. Vielleicht bewegt ihn das schon zur Zahlung.

Weiters gibts für mich nach meinen Recherchen folgende Optionen:
a) Europäisches Mahnverfahren
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006
zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens

Vorteile:
- Angeblich geringere Verfahrenskosten (muss ich noch in Erfahrung bringen)
- es können bereits bei der Antragstellung Beweismittel benannt werden
- Antragsteller (Gläubiger) kann durch Ausfüllen der
Anlage 2 zum Antragsformblatt erklären, dass das
Verfahren zu Ende sein soll, falls Antragsgegner
(Schuldner) Einspruch einlegt. Der Antragsgegner erfährt nichts von Einschränkung. Dadurch kann ein streitiges Verfahren vor einem ausländischen Gericht mit schwer kalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten vermieden werden.
- Der europäische Zahlungsbefehl wird vollstreckbar, wenn der
Antragsgegner bei dem Ursprungsgericht keinen Einspruch
einlegt.

Nachteile:
Kommt mir vor wie ein Bluff beim Pokern. Wenn der Antragsgegner (Schuldner) Einspruch erhebt (Call) habe ich verloren.

Ausschlaggebend sind sicherlich auch die Kosten des europäischen Mahnverfahren. Wenn es nicht viel kostet, kann man es schon mal riskieren.


b) Europäisches Verfahren für geringfügige
Forderungen (Europäisches Bagatellverfahren)

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.1.2007 („Small-Claims-Verordnung“)

Vorteile:
- Angeblich geringere Verfahrenskosten (muss ich noch in Erfahrung bringen)
- Verfahren läuft meist nur schriftlich ab, ohne mündliche
Verhandlung
- Kein Anwaltszwang
- Das Gericht erlässt ein Urteil und die unterlegene Partei trägt
die Kosten des Verfahrens.

Nachteile:
- Für den Laien oftmals schwierig, das in einem anderen
Mitgliedstaat örtlich zuständige Gericht ausfindig zu machen.
- Antrag muss in der für den Antragsteller oftmals fremden
Landessprache eingebracht werden.
- Auf Antrag einer Partei erfolgt jedoch eine mündliche
Verhandlung (kann auch Videokonferenz sein), wenn das Gericht den Antrag nicht mit
Begründung ablehnt.

c) Mahnverfahren nach Österreich

Laut Recherche auch möglich obwohl der Beklagte aus UK ist.

http://www.help.gv.at/Content.Node/101/ ... 10324.html

Klingt für mich wie das Europäisches Mahnverfahren abgesehen von dem Punkt: Erhebt die Beklagte/der Beklagte rechtzeitig Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung. Über den anhängigen Streit führt das Gericht die Streitverhandlung durch, die mündlich erfolgt und in Tagsatzungen abläuft. Das klingt als könnte es dann teuer werden. Ich weiß auch nicht ob das Europäisches Mahnverfahren teurer oder billiger als das Österreichische ist.

Hat jemand Erfahrungen mit diesen 3 Optionen und kann dazu noch etwas ergänzen oder mich korrigieren falls ich falsch recherchiert habe.

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