Verletzung des Urheberrechts im Forum
Verfasst: 31.01.2011, 18:42
Ein erstes "hallo" an euch!
Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan.
Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes.
Sie wollen jetzt aber noch weiteres:
Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen.
und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch).
Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden.
Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland.
Bitte um eure Hilfe!
Edit: Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar?
Edit2: Es handelt sich um Nümann und Lang.
Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan.
Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes.
Sie wollen jetzt aber noch weiteres:
Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen.
und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch).
Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden.
Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland.
Bitte um eure Hilfe!
Edit: Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar?
Edit2: Es handelt sich um Nümann und Lang.