Verletzung des Urheberrechts im Forum

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Luna1
Beiträge: 1
Registriert: 31.01.2011, 18:17

Verletzung des Urheberrechts im Forum

Beitrag von Luna1 » 31.01.2011, 18:42

Ein erstes "hallo" an euch!

Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan.

Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes.

Sie wollen jetzt aber noch weiteres:

Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen.

und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch).

Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden.

Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland.


Bitte um eure Hilfe!


Edit: Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar?

Edit2: Es handelt sich um Nümann und Lang.



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 01.02.2011, 03:46

Es ist grundsätzlich zu fragen, inwieweit Sie als Forum-Betreiberin eine Sorgfaltspflicht verletzt haben, was von der Art des Forums und vom Vertrags mit dem Nutzer abhängen wird.

Aber es ist wohl kaum anzunehmen bzw. Ihnen zuzumuten, dass Sie über die Urheberrechtssituation aller Gedichte in Forum bescheid wissen müssen.

Dann hängt es auch vom Gedicht und seiner Bedeutsamkeit ab, d.h. wenn eine unerlaubte geschäftliche Werknutzung stattgefunden hat, kann ein angemessener Anteil am Umsatz/Gewinn vom Urheber zu Recht gefordert werden.

Es gibt natürlich kein Copyright ohne Zustimmung des Urhebers, außer es handelt sich um ein Zitat.

Die Mandantin/Dichterin wird aber nachzuweisen haben, dass ihr schuldhaft ein Schaden entstanden ist. Einer Unterlassungsklage sind Sie jedenfalls mit der Entfernung des Gedichtes bereits zuvorgekommen.

Klar, versucht der beauftragte Rechtsanwalt etwas Zählbares rauszuschlagen und kommt da mit einem Paragraphen-Gewölk daher. Urheberrecht ist aber Zivilrecht, daher gibt es keine direkten Strafen oder strafrechtliche Folgen.

lg Hank 8) 8) 8)

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