eBay - Probleme mit Verkäufer

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Berns
Beiträge: 1
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eBay - Probleme mit Verkäufer

Beitrag von Berns » 30.09.2010, 09:36

Hallo!

Ich habe sonst nur Sachen aus dem deutschen Recht gefunden, also poste ich hier meine Frage:
Und zwar habe ich am 12.9. bei eBay etwas ersteigert, meiner Meinung nach verhältnismäßig günstig. Nun hat es mit der Überweisung angefangen, die hat der (österreichische) (Privat)Verkäufer erst nach einer Woche erhalten, angeblich war es die Schuld seiner Bank. Er hat dann am 22. oder 23. den Artikel per Paket oder sogar EMS verschickt, dieser ist aber nicht angekommen. Auf Nachfrage hat er mir erklärt, dass er 2 verschiedene Artikel verkauft hat (dies stimmt, hatte ich auch mitbekommen), leider hat seine Frau die Artikel beim Versand verwechselt und nun meldet sich der Käufer des anderen Artikels nicht mehr. Ich habe aber wie gesagt gar kein Paket bekommen, wenn die Aussage mit dem Versand gestimmt hätte hätte ich ja zumindest das falsche bekommen müssen. Deswegen zweifle ich an ein paar seiner Aussagen, obwohl er bis jetzt immer per Handy zu erreichen war und freundlich geklungen hat.

Er hat mir gestern Abend gesagt dass er mich nicht in der Luft hängen lassen will, das Geld zurücküberweist und weiter versucht den anderen Käufer zu kontaktieren.

Nun ist es ja so dass über eBay ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird, er also nicht einfach so von ihm oder mir aufgelöst werden kann. Dies habe ich auch nicht vor da ich den Artikel kaufen will (da er wie gesagt verhältnismäßig günstig war), andererseits will ich nicht noch einige Wochen auf den Artikel warten.

Was könnte ich hier also machen?

Vielen Dank!



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.10.2010, 00:55

Der Kaufvertrag ist in der Tat perfekt, aber der vereinbarte Modus, also die Übergabe hat nicht hingehauen.

Falls der Vertrag aus Verschulden der Verkäufers (Verwechslung des Paketes) tatsächlich nicht zustande kommt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, d.h auf einen gleichwertigen Ersatz bzw. falls Ersatz nicht tunlich ist, muss der Verkäufer Ihnen den Schätzwert vergüten oder es muss halt - eventuell gerichtlich - beurteilt werden, welche Art des Ersatzes in Frage kommt. 8) 8) 8) 8)

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