Mitschrift einer Vorlesung Online - Urheberrecht
Verfasst: 29.06.2010, 19:34
Hallo zusammen,
folgende Situation: ich habe in einer Vorlesung an der Uni Wien eine Mitschrift angefertigt (keine Bilder, keine Ton- oder Videomaterialien, es handelt sich um reinen Text). Ich habe den Vortrag nicht wortwörtlich mitgeschrieben (ist ja garnicht möglich), sondern in meinen eigenen Worten widergegeben (vielleicht sind einige Sätze oder Satzfragmente vom Vortrag eins-zu-eins übernommen, mehr aber nicht).
Diese Mitschrift habe ich für KommilitonInnen in unserer Mitschriftenbörse zur Verfügung gestellt (Zugang nur für registrierte User, jedoch kann sich jedeR mit Internetzugang registrieren).
Nun ist der Vortragende auf mich zugekommen und meinte, es wäre problematisch, die Mitschrift online zu stellen, da es sich ja um sein geistiges Eigentum handle, an dem er alleiniges Recht habe, und das er evtl. später noch publizieren will.
Nun meine Frage: verstoße ich jetzt gegen das Urheberrecht, wenn ich meine Mitschrift online stelle oder nicht? Liegt das Urheberreicht beim Vortragenden (den Vortrag hat er ja zusammengestellt) oder bei mir (ich habe das Vorgetragene ja in eigenen Worten wiedergegeben)?
Ich danke jetzt schon für Antworten und Kommentare.
folgende Situation: ich habe in einer Vorlesung an der Uni Wien eine Mitschrift angefertigt (keine Bilder, keine Ton- oder Videomaterialien, es handelt sich um reinen Text). Ich habe den Vortrag nicht wortwörtlich mitgeschrieben (ist ja garnicht möglich), sondern in meinen eigenen Worten widergegeben (vielleicht sind einige Sätze oder Satzfragmente vom Vortrag eins-zu-eins übernommen, mehr aber nicht).
Diese Mitschrift habe ich für KommilitonInnen in unserer Mitschriftenbörse zur Verfügung gestellt (Zugang nur für registrierte User, jedoch kann sich jedeR mit Internetzugang registrieren).
Nun ist der Vortragende auf mich zugekommen und meinte, es wäre problematisch, die Mitschrift online zu stellen, da es sich ja um sein geistiges Eigentum handle, an dem er alleiniges Recht habe, und das er evtl. später noch publizieren will.
Nun meine Frage: verstoße ich jetzt gegen das Urheberrecht, wenn ich meine Mitschrift online stelle oder nicht? Liegt das Urheberreicht beim Vortragenden (den Vortrag hat er ja zusammengestellt) oder bei mir (ich habe das Vorgetragene ja in eigenen Worten wiedergegeben)?
Ich danke jetzt schon für Antworten und Kommentare.