Jugendschutz im Bezug auf Nachbarländer...

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Mr. Amatube
Beiträge: 1
Registriert: 21.02.2010, 13:23

Jugendschutz im Bezug auf Nachbarländer...

Beitrag von Mr. Amatube » 21.02.2010, 13:35

Hey Ho,

ich habe mal eine grundlegende Frage zum Internetrecht.
Wenn ich als Selbständiger eine Seite mit teilweise "relativer Pornographie" betreibe und diese gemäß dem "Pornographiegesetz des Bundes" absichere, ist es dann möglich auch Usern aus andere Ländern den Zutritt zu gewähren?

Ich möchte mich natürlich nicht in die Nesseln setzen in dem ich bspw. von Deutschen, Schweizerischen, etc Anwälten angefahren werde weil ich deren Jugendschutzbestimmungen nicht gerecht werde.

Es ist auch nicht mein Ziel diverse Bestimmungen in anderen Ländern zu umgehen.
Aber mal ganz ehrlich, wenn man die umliegenden Länder aussperrt schmälert das schon ganz schön die Userzahl...

Hoffe es kann mir jemand sagen auf welcher Seite der Gefängnismauer ich damit stehe ;)

Viele liebe Grüße

Mr. Amatube



recht-auskunft.at
Beiträge: 21
Registriert: 30.11.2007, 19:31

Beitrag von recht-auskunft.at » 31.03.2010, 23:31

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.

Angenommen die Ausrichtung ist auf Österreich und andere die auch unsere Sprache sprechen können dieses Angebot benutzen dann gelten die Gesetze des Ursprungslands.

Ist jedoch der Inhalt z.B. für den deutschen Bereich ausgerichtet kann dies unter umständen zur Anwendung des deutschen Rechts führen.

Ist der Server in Österreich? Wenn nicht können unter umständen die Behörden des Serverstandorts darauf zugreifen. (Server steht in de, Behörden in de werden Server abdrehen).

Weitere Punkte sind Europöischer Haftbefehl, persönlichkeits Rechte usf..

Die Frage wird nur ein Fachanwalt bei vorliegen aller nötigen Informationen beantworten könne.

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