AGB rechtens?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Timeus
Beiträge: 1
Registriert: 29.12.2008, 14:34

AGB rechtens?

Beitrag von Timeus » 29.12.2008, 14:39

Hallo

Vor einiger Zeit wurde ich von einer Firma namens Sparidee angerufen. Hab mich damals überreden lassen mir Infomaterial zusenden zu lassen (jaja der alte Trick) und als da nix kam gabs am Ende nichts anderes wie eine Abbuchung. Ok das war meine Dummheit und lässt sich nicht mehr ändern

Nach einiger Zeit kam dann eine Werbungspost für eine Versicherung die ich ohne Beachtung weggeworfen habe.

Nun wurden mir 58,80 Euro abgebucht für diese Versicherung. Bei einem Anruf wurde ich nur auf deise AGB verwiesen

Bestpreisrecherchen
Im Bereich von Versorgungskosten werden auf Basis der aktuellen Verbrauchsdaten oder Vorgaben des Mitglieds kostenfrei Preisreduzierungspotenziale z.B. bei Strom-, Internet- oder Telefontarifen recherchiert. Nach Abschluss der Recherche erhält das Mitglied die Ergebnisse mit den entsprechenden Preisreduzierungspotenzialen übermittelt. Sollte das Mitglied Geld sparen können und ggf. wechseln wollen, organisiert die SPARIDEE auf Wunsch die Formalitäten und übernimmt die Kosten des Wechsels. Das Mitglied hat Anspruch darauf, der SPARIDEE in den Bereichen Strom-, Internet-, Telefon- oder Versicherungskosten eine Wechselvollmacht zu geben. Liegt diese Vollmacht bei der SPARIDEE vor, so kann die SPARIDEE automatisch und ohne weitere Willenserklärung das Mitglied immer auf einen günstigeren Anbieter umstellen (Premium-Wechselservice). Durch die Nutzung des Premium-Wechselservices entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten. Kostenfreie Preisrecherchen werden bei Anschaffungen (z.B. Elektroartikel, Autos, Möbel) ab einem Warenwert von 50 Euro durchgeführt.

Auch so etwas habe ich nie zugestimmt und wollte nun wissen ob ein solches Recht im allgemeinen überhaupt erlaubt ist oder ob ich das Geld einfach zurückziehen kann?

Danke für die Hilfe



Jericho
Beiträge: 67
Registriert: 05.08.2008, 00:38

Beitrag von Jericho » 26.01.2009, 20:54

Hallo.

Irgendwas musst du ja Abgeschlossen haben.

Wenn du nicht über dein Rücktrittsrecht informiert worden bist, dann kannst du innerhalb von 3 Monaten berufend auf § 5e KSchG zurücktreten, meiner Meinung nach liegt hier auch ein Wesentlicher Irrtum vor, was dich ebenfalls zur Vertragsanfechtung berechtigen würde, vor.

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