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ab wann vertrag rechtsgültig?

Verfasst: 23.06.2008, 14:46
von baumaxx1
hallo

Ich habe bei einen Händler Feuerwerkskörper (klasse 4, bin Pyrotechniker) bestellt, nach mehrmaliger senden der Mail bekam ich die antwort das er es gespeichert hat, und in den nächsten tagen mir eine Bestätigung senden wird. bis heute keine bekommen. Das mit der zusage war vor 14 tagen.

hier der genaue text des Händlers.

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Hallo *****,

deine Bestellung habe ich gespeichert. Bzgl. Anzahlung schicke ich dir in den nächsten Tagen eine Rechnung mit einem Pauschalbetrag über € 50.-. Dann kannst du natürlich auch deine Bestellung noch erweitern. 

gilt das als Auftragsbestätigung? der Liefertermin ist für Dez. ausgemacht.

Laut e-commerce muss er mir auch mitteilen, wenn er die Bestellung nicht annehmen will, oder?

Kann ich da was Rechtliches Unternehmen, wenn er im dez. nicht liefert, oder soll ich mir gleich einen anderen Händler suchen?

Verfasst: 25.06.2008, 18:25
von Dr.iur.inspe
guten tag!

es handelt sich hier nicht um einen vertrag sondern um ein angebot, dies ist so lange gültig bis man adäquat auf das angebot antworten kann. in ihrem fall ist das angebot nicht mehr gültig, da 14 tage eine zu lange wartezeit darstellt. ich würde dem händler noch eine frist von 7 tagen einräumen, falls er sich innerhalb dieser zeit nicht meldet, dann treten sie von sämtlichen geschäftsbeziehungen zurück.

mfg