Sie haben gewonnen! auch verbotene Mailwerbung?
Verfasst: 08.11.2007, 15:01
Zählen solche mails auch zu unerwünschter Mailwerbung und kann man die auch bei der RTR oder beim BMJ anzeigen?
Ausschnitt aus der Mail:
Sie haben gewonnen!!!
Ihre E-Mail Adresse ..... wurde soeben von unserem unabhängigen Zufallsprogramm als Sofort-Gewinner gezogen - ausgewählt aus 250.000 Newsletter-Empfängern!
Jetzt hier nachsehen:
www.splash-or-cash.de
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