routenplaner-online

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Hubert Holler
Beiträge: 35
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routenplaner-online

Beitrag von Hubert Holler » 03.10.2007, 08:05

Ich habe mich im Sommer bei Routenplaner-online.de angemeldet und das Service nur 1x in Anspruch genommen. Leider habe ich verabsäumt innerhalb des Testmonats eine Kündigung durchzuführen, da ich so etwas noch nie gebraucht habe bzw. meiner Meinung nach unüblich ist.

Bei der Anmeldung stand unterhalb folgender Text den ich nicht beachtet/bemerkt hatte:
* Nur richtig eingegebene Daten nehmen am Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xx.xx.xx.xx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button "ROUTE PLANEN " beauftrage ich routenplaner-online.de, mich für den Zugang zum Routenplaner freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Navigationsgeräte - Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Ich habe bei der Anmeldung ein Bestätigungslink erhalten, den ich angeklickt habe. In diesem E-Mail war ein Anhang der AGB aber kein zusätzlicher Text im E-Mail das dieser Zugang für 1 Monat kostenlos ist und dann ein 3 Monatzugang zu bezahlen ist.

Nach der Registrierung habe ich noch ein E-Mail mit den Zugangsdaten erhalten, aber auch kein Text bezüglich des Testmonats.

Danach kam kein Hinweis mehr, dass das Testmonat zu ende geht, sondern 1 Monat später kam die Zahlungsaufforderung.

Ich habe dann gekündigt, aber natürlich schon zu spät und habe auch versucht das ganze zu wiederrufen, da ich dies übersehen hatte. Das wurde abrer abgelehnt und bekam folgendes e-mail retour:

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse.

Bei Ihrer Anmeldung haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelesen und akzeptiert. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Die Tatsache, dass Sie bisher unsere Dienstleistung noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben, ändert vertraglich nichts, da das Entgelt für die Bereitstellung des Datenbank Zuganges berechnet wird. (vgl. AGB & Verbraucherinformationen). Das eingeräumte Widerrufsrecht von einem Monat haben Sie gar nicht, zu spät oder unwirksam genutzt, daher haben wir Ihren beantragten Datenbank - Zugang freigeschaltet und in Rechnung gestellt. Wann und in welchem Ausmaße Sie unser Datenbank Angebot nutzen, bleibt natürlich Ihnen überlassen und Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich mit Ihren Zugangsdaten einzuloggen.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Meiner Meinung nach müsste die Firma den Kunden nochmals auf ein Ende der kostenlosen Frist hinweisen.

Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen, ob dieser Vorgang von routenplaner-online o.k. ist, und ob man da eine Chance hat dagegen anzufechten. Ich denke ob die diversen Gesetze wie z.B. e-commerce eingehalten wurden.

Vielen Dank für jede Antwort
Hubert[/quote]



musicman
Beiträge: 5
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von musicman » 08.11.2007, 14:52

http://www.jurablogs.com/de/routenplane ... bzockfalle
oder einfach routenplaner-online.de in die Suchmaschine deines geringsten Misstrauens eingeben. Noch ein Link:
http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php ... t+-+Firmen

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